Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 KWahlG genannten Fälle vorliegt. Die Wahlen der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Billerbeck vom 13. September 2020 werden für gültig erklärt.

 


Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Messing fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig