Frau Dirks teilt zu dem Hinweis von Frau Mollenhauer, dass die Hecke auf dem Grundstück des zurzeit unbewohnten Hauses am Tiefen Weg zurück geschnitten werden müsse mit, dass hinsichtlich der Veräußerung des Hauses schon ein langer Rechtsstreit geführt werde. Der jetzige  Eigentümer sei nach mehreren fruchtlosen telefonischen Aufforderungen nunmehr schriftlich auf seine Verpflichtung hingewiesen worden. Für den Fall, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkomme, sei eine kostenpflichtige Ersatzvornahme angedroht worden.