Beschlussvorschlag:

Die höhenvariable Einlauftechnik der Firma Hydrograv GmbH, Dresden wird zum Angebotspreis von 263.707,00 € angeschafft.


Herr Hein erläutert die Optimierung der Kläranlage Billerbeck hinsichtlich der Erreichung besserer Auslaufwerte für Phosphor und Stickstoff und einer Kombination aus betrieblicher Optimierung auf der Kläranlage und der Verbesserung der Strukturgüte der Berkel anhand einer Präsentation.

 

Es wurde mit der Firma Hydrograv GmbH Kontakt aufgenommen, die hierzu ein neuartiges System, das darüber hinaus patentgeschützt sei, am Markt, welches ein deutlich besseres Absetzverhalten innerhalb der Nachklärung sicherstelle.

Dieses System ist seit 2019 auf dem Markt, ein Vorgängermodell sei bereits seit drei Jahren im Klärwerk Stadtlohn im Einsatz. Es werde erwartet, dass der CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf als Summenparmeter) unter 20 mg/l eingehalten werden kann, damit auch eine Unterschreitung des Schwellenwertes verbunden sei. Inwiefern auch N-ges. (Stickstoff) unter 5 mg/l und damit unter dem Schwellenwert eingehalten werden könne, sei nicht geklärt und würde in der Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Somit sei zur Finanzierung dieser Anlage der Anschaffungswert abzüglich der ersparten Abwasserabgabe für 3 Jahre anzusetzen. Die Finanzierung ist für 20 Jahre berechnet, bei einem Zins von 0,9%. Der Zins im ersten Jahr beträgt 2.739,01 €/a, durchschnittlich für 20 Jahre 881,77 €/a, insgesamt 17.635,39 € auf 20 Jahre (Annuitätendarlehn).

 

Herr Wiesmann fragt nach, ob die Werte eingehalten werden können.

 

Herr Hein antwortet, dass das so festgesetzt wurde. geplant ist und entsprechend der durchgeführten Simulationsberechnung auch möglich ist. Das Risiko einer Nichteinhaltung hinsichtlich der Abwasserabgabenfestsetzung jedoch minimiert werden könne. Die Erklärung niedriger Werte einzelner Abgabeparameter zur Festsetzung der Abwasserabgabe könne vierteljährlich erklärt werden und demzufolge könne bei Nichteinhaltung auch nur ein Vierteljahr mit erhöhten Kosten aufgrund einer erhöhten Abwasserabgabe verbunden sein. Weiterhin gilt die 4 aus 5 Regelung, wonach ein erhöhter Wert auch dann eingehalten ist, wenn die letzten 4 aus 5 Werte eingehalten sind.

 

Frau Spallek erkundigt sich nach der Wiederverwendung  stärker belasteter Klärschlämme, sollte die Technik eingesetzt werden.

 

Dem entgegnet Herr Hein, dass mit der Erzielung besserer Einleitwerte für P und CSB keine Belastung von Klärschlamm verbunden sei, sondern lediglich Kohlenstoffverbindungen und Phosphorverbindungen dem Abwasser entnommen werden und im Klärschlamm gebunden würden. Dies ist das Ziel einer Abwasserreinigung. Es gehe um die Rückhaltung feindisperser abfiltrierbare Stoffe im mg- Bereich und damit um die Verbesserung von Ablaufwerten für P von 0,4 mg/l auf unter 0,2 mg/l. Dies wäre im Klärschlamm kaum feststellbar.

 

Herr Hein führt aus, dass die Betriebsweise des Billerbecker Nachklärbecken davon unberührt wäre, die Anlieferung von Klärschlamm zur Mitbehandlung erst bei der anaeroben Behandlung von Klärschlamm im Faulturm zum Tragen käme. Die Gespräche mit der Nachbargemeinde hätten stattgefunden, aber die Corona-Pandemie würden z.Zt. keine weiterführenden Gespräche zulassen.

 

Herr Hein führt aus, dass bereits Gespräche mit der Nachbargemeinde stattgefunden hätten, aber die Corona-Pandemie z.Zt. keine weiterführenden Gespräche zulassen würden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig