Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Aufgrund der §§ 78 ff. GO NRW wird die Haushaltssatzung und der

Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2021 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.

2. Der Stellenplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

 


Frau Lammers erläutert ausführlich anhand einer Präsentation den Vergleich der Planung 2021 in 2020 zum Ansatz 2021. (Anlage zur Niederschrift)

 

Das Gewerbesteuerausgleichsgesetz wurde am 25.November 2020 beschlossen. Die Modellrechnung sei in diesem Jahr wesentlich höher, die Grundlagen der Berechnung fehlen bis heute noch, Abweichungen werde es geben.

 

Frau Dirks bittet alle Parteien auf Kreisebene zum Thema Kreisumlage einzuwirken.

 

Herr Schlieker erkundigt sich, ob für den Zweckverband Musikschule auch noch mehr Geld eingeplant werden müsste.

 

Frau Dirks verneint dieses, es gäbe noch Rücklagen und für das Jahr 2021 wäre keine Erhöhung geplant.

 

Herr Schlieker erkundigt sich nach den Plänen und Förderungsanträgen für den Aufbau am Mühlenrad.

 

Frau Dirks antwortet, dass die Verwaltung aktiv werden würde, wenn eine entsprechende Förderung ausgegeben werde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 


Stimmabgabe: keine, da vertagt.