Herr Tauber führt an, dass alle Mandatsträger zu Beginn der neuen Wahlperiode zur Abgabe der Ehrenerklärung aufgefordert worden seien. Diese sollten in einem Handbuch des Rates präsentiert werden. Er erkundigt sich nach dem Sachstand.

Herr Messing erläutert, dass die Erklärungen in einem Handbuch zusammengefasst und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Amtsblatt der Stadt Billerbeck hingewiesen worden sei. Im Übrigen seien die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger aufgrund der Ehrenordnung verpflichtet, Änderungen mitzuteilen.