Herr Wiesmann schildert, dass er von einem Billerbecker Unternehmer angesprochen worden sei, der von der Stadt Billerbeck ein Gewerbegrundstück erwerben wollte. Ihm sei von der Bürgermeisterin gesagt worden, dass das Grundstück derzeit nicht zum Verkauf stünde. Daraufhin habe der Interessent nachgefragt, ob er in eine Vormerkungsliste aufgenommen werden könne. Ihm sei gesagt worden, dass es eine solche nicht gebe. Wenig später sei das Grundstück verkauft worden, ohne dass er noch einmal angesprochen worden sei. Herr Wiesmann erkundigt sich, warum es keine Vormerkungsliste gebe und warum der Interessent nicht vor dem Verkauf informiert worden sei.

Frau Dirks und Herr Mollenhauer erklären, dass zurzeit keine Gewerbeflächen zur Verfügung stünden, Interessenten sich aber in einer Liste vormerken lassen könnten.