Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Gemäß GO NRW, §§ 78 ff, werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2021 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.

 


Frau Lammers erläutert anhand einer Präsentation die Abweichungen in den Änderungslisten seit der letzten HFA Sitzung. Weiterhin geht sie auf die Planung des außerordentlichen Ertrages im Haushaltsplan 2021 ein, die sich nach den Vorgaben durch § 5 NKF-CIG ergeben. Nur durch die Verplanung der Corona bedingten Schäden in 2021 als außerordentlichen Ertrag, ergibt sich dann ein positives Ergebnis von 1.199 T€. Tatsächlich hat die Stadt Billerbeck jedoch 2.561,1 T€ geplante Corona Schäden, hauptsächlich durch Ertragseinbußen, in 2021 zu verkraften. Würde kein außerordentlicher Ertrag verplant, würde im Haushaltsplanergebnis ein Defizit von 1.362,1 T€ ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2020 wird besser als noch im Finanzzwischenbericht vorgestellt ausfallen. Die Stadt erhält tatsächlich die berechnete Gewerbesteuerausgleichsleistung von 3,11 Mio. €. Frau Lammers erklärt nochmals die Berechnungsgrundlagen und die Folgen für die Steuerkraft. Sie teilt mit, dass diese Liquidität für die Folgejahre aufgrund der Steuereinbrüche nötig sein wird.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob doch nicht Haushaltsmittel für den runden Tisch zur Artenvielfalt eingestellt werden müssten.

 

Frau Dirks antwortet, dass Teile des vorliegenden Antrags über das LEADER-Projekt Wegränder abgearbeitet werden. Es müsse dann abgestimmt werden, mit welchen anderen Themen sich der Runde Tisch, wenn er eingerichtet wird, befassen soll. Dafür benötige man aber keine weiteren Haushaltsmittel. Für die Einholung von Expertenrat gebe es ausreichend Mittel im Haushalt. Eine Arbeitsaufnahme werde nicht an fehlenden Haushaltsmitteln scheitern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber teilt Frau Lammers mit, dass die Stadt Billerbeck seit Beginn der Pandemie bei allen Auszahlungen und Einzahlungen, die coronabedingt sind, Buchungstexte vergibt. So kann am Jahresende alles genau nachvollzogen werden. Es lässt sich auch exakt der Steuerschaden bei den Gewerbesteuern nachweisen. Hier muss nichts pauschaliert werden. Das Gesetz lässt dies aber zu. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen wird so immer schwieriger.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig