Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt der Zuführung eines Betrages bis maximal 32.800,00 € in die freie Kapitalrücklage der Netzgesellschaft Billerbeck mbH mit der Maßgabe zu, dass dieser Betrag von der Netzgesellschaft Billerbeck mbH der freien Kapitalrücklage der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugeführt wird. Diese Einlage wird von der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG in die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG eingebracht, um damit die Investitionskosten für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur zur Förderung von Elektromobilität zu decken.

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH und der Münsterland Netzbeteiligungs- GmbH & Co. KG werden angewiesen entsprechend zu votieren.

 

Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt 2021 einzuplanen.

 


Frau Lammers erläutert den Antrag anhand eines Diagrammes.

 

Herr Schlieker befürwortet ausdrücklich dieses Projekt, Voraussetzung dafür wäre allerdings Ökostrom. Weiterhin möchte er wissen, ob auch ein oder zwei Schnellladestationen dabei geplant wären. Standorte, die über das ganze Stadtgebiet verteilt wären, sind wünschenswert. Die Strompreise sollten möglichst niedrig gehalten werden und an allen Stationen gleich sein.

 

Frau Dirks antwortet, dass keine Schnellladestationen dabei seien, die wären nur an Tankstellen und Supermärkten attraktiv. Ökostrom wird verwendet und der Strompreis wird angemessen ausfallen.

 

Herr Ahlers weist darauf hin, dass er dieses Projekt nicht wirklich für wirtschaftlich halte. Frau Dirks stimmt dem zu. Die Kommunen kommen so aber beim Thema E-Mobilität weiter.

 

Abschließend fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig