Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0529/2020
Beschlussvorschlag:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügten
Nachkalkulationen für die Gebührenbedarfsberechnungen 2018 und 2019 werden zur
Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem
bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren 2018 und 2019 i. H.
v. 4.635,21 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die 3. Änderung der Satzung der Stadt
Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW
wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Rat fasst
folgenden
Stimmabgabe: einstimmig