Beschlussvorschlag:

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügten Nachkalkulationen für die Gebührenbedarfsberechnungen 2018 und 2019 werden zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)           In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren 2018 und 2019 i. H. v. 4.635,21 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.

c)            Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.

d)           Die 3. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig