Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0531/2020
Beschlussvorschlag:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 21.499,37 € wird
dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 31.000 €
entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat fasst
folgenden
Stimmabgabe: einstimmig