Beschlussvorschlag:

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 21.499,37 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

 

b)           In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 31.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.

 

c)            Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig