Beschlussvorschlag:

a)            Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Verlust von 85,82 € wird durch Entnahme aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)           Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,60 € festgesetzt.

 

c)            Die 19. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig