Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt der Zuführung eines Betrages bis maximal 32.800 Euro in die freie Kapitalrücklage der Netzgesellschaft Billerbeck mbH mit der Maßgabe zu, dass dieser Betrag von der Netzgesellschaft Billerbeck mbH der freien Kapitalrücklage der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugeführt wird. Diese Einlage wird von der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG in die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG eingebracht, um damit die Investitionskosten für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur zur Förderung von Elektromobilität zu decken.

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH und der Münsterland Netzbeteiligungs- GmbH & Co. KG werden angewiesen entsprechend zu votieren.

 

Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt 2021 einzuplanen.

 


Herr Walbaum weist darauf hin, dass die Ladesäulen barrierefrei zugänglich werden sollen. Grundsätzlich gibt es z.Zt. in Deutschland keine Ladesäule, die von Behinderten genutzt werden können. Er bittet darum, vorab mit dem Kreis Coesfeld zu klären, welche Systeme installiert werden können.

 

Frau Dirks bedankt sich für den Hinweis und wird ihn weitergeben.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig