Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0537/2020
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Billerbeck stimmt der Zuführung eines Betrages bis maximal 32.800
Euro in die freie Kapitalrücklage der Netzgesellschaft Billerbeck mbH mit der
Maßgabe zu, dass dieser Betrag von der Netzgesellschaft Billerbeck mbH der
freien Kapitalrücklage der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG zugeführt wird. Diese Einlage wird von der Münsterland
Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG in die MN Münsterland
Netzgesellschaft mbH & Co. KG eingebracht, um damit die Investitionskosten
für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur zur Förderung von
Elektromobilität zu decken.
Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft
Billerbeck mbH und der Münsterland Netzbeteiligungs- GmbH & Co. KG werden
angewiesen entsprechend zu votieren.
Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt 2021 einzuplanen.
Herr Walbaum weist
darauf hin, dass die Ladesäulen barrierefrei zugänglich werden sollen.
Grundsätzlich gibt es z.Zt. in Deutschland keine Ladesäule, die von Behinderten
genutzt werden können. Er bittet darum, vorab mit dem Kreis Coesfeld zu klären,
welche Systeme installiert werden können.
Frau Dirks bedankt
sich für den Hinweis und wird ihn weitergeben.
Der Rat fasst
folgenden
Stimmabgabe: einstimmig