Beschluss:

Entsprechend der Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck vom 22. Mai 2006 verbleibt es bei den unter § 5 ausgeführten Regelungen. In Neubaugebieten wird auch zukünftig die Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken geprüft.


Herr Roggenkamp merkt zur Niederschrift über die Betriebsausschusssitzung vom 30. August 2007 an, dass nicht Herr Hein, sondern er die Kosten für Niederschlagswasserversickerungsanlagen mit 1.500,-- bis 2.000,- € beziffert habe. Des Weiteren sollte zukünftig die Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser nicht nur geprüft, sondern falls möglich auch zugelassen werden.

Frau Dirks bestätigt, dass das auch so gemeint sei.


Stimmabgabe: einstimmig