Beschluss:

Der Finanzzwischenbericht wird zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 GO NW alter Fassung erteilt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des HFA an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig