Beschluss:

In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 26. September 2006 zum Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“ wird beschlossen, dass der Bebauungsplan nunmehr im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB  Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig