Beschluss:

Mit dem Plankonzept wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die in der Vorberatung geäußerten Änderungswünsche werden in Form einer Alternativplanung in der Bürgeranhörung vorgestellt.


Herr Schlieker bittet die Verwaltung, mit dem vorliegenden Plankonzept nicht in die Bürgeranhörung zu gehen. In der Vorberatung seien einige Änderungswünsche vorgebracht worden, die in den Plan eingearbeitet werden sollten. So habe er vorgeschlagen, einen zentralen Punkt einzurichten und den quer durch das Baugebiet verlaufenden grünen Weg zu erhalten. Wenn man mit dem jetzt vorliegenden Plan in die Bürgeranhörung gehe, dann sei er damit so gut wie festgeschrieben. Da kein Zeitdruck bestehe, sollte der Plan von der Verwaltung zunächst überarbeitet und der heutige Beschluss vertagt werden.

 

Herr Wieling merkt an, dass in der Vorberatung auch seitens der SPD-Fraktion Kritik an dem Plankonzept geübt worden sei. Letztlich hätten sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung aber zugestimmt. Diese Zustimmung müsse er heute revidieren. In der Vorberatung sei z. B. die Spielplatzsituation angesprochen worden. Frau Besecke habe darauf hingewiesen, dass das Wäldchen als Abenteuerspielplatz genutzt werden könne und außerdem die Erweiterungsfläche für den Friedhof zur Verfügung stünde. Für kleinere Kinder sei ein Abenteuerspielplatz aber nicht geeignet und in 10 – 15 Jahren stehe die Erweiterungsfläche evtl. gar nicht mehr zur Verfügung. Man könne doch nicht mit einem Plan in die Bürgeranhörung gehen, in dem die beiden Spielplätze am Rande des Baugebietes liegen. Des Weiteren sollte das Baugebiet mit einer Gemeinschaftsfläche aufgewertet werden. Er habe in der Vorberatung den Wunsch geäußert, mit zwei verschiedenen Plankonzepten in die Bürgeranhörung zu gehen, damit den Bauinteressenten eine Alternative zur Auswahl stünde, denn die Erfahrung habe gezeigt, dass in der Bürgeranhörung zur grundsätzlichen Planung keine Aussagen getroffen werden.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass bei der Vorstellung des Plankonzeptes darauf hingewiesen worden sei, dass ein Spielbereich vor dem Wäldchen entstehen soll, der sich dann in das Wäldchen hinein fortsetzen könne.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass es nicht nur um den Spielplatz gehe. Er wolle, dass eine zentrale Gemeinschaftsfläche ausgewiesen und der heutige Feldweg erhalten werde. Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel werde das Generationen übergreifende Wohnen immer wichtiger. Deshalb sollte auch den älteren Menschen eine zentrale Kommunikationsfläche mit Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Erhalt des grünen Weges sei ihm wichtig, weil er sowohl für Schulkinder als auch für Ältere sehr attraktiv sei. Wenn der vorliegende Planentwurf in der Bürgeranhörung vorgestellt werde, gebe man die Planung aus der Hand. Deshalb sollten zunächst die vorgebrachten Änderungswünsche in den Planentwurf eingearbeitet werden. Zudem solle errechnet werden, wie sich die Änderungen auf den Grundstückspreis auswirken.

 

Frau Mönning kommt auf die Anregung von Herrn Wieling nach einer Alternativplanung zurück. In der Diskussion seien einige Kritikpunkte vorgebracht worden, die berücksichtigt werden sollten. Deshalb stelle sie den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, eine Planalternative zu erstellen.

 

Herr Roggenkamp macht darauf aufmerksam, dass der Feldweg nicht „tot laufe“, sondern in Richtung Zu den Alstätten/Gantweg weiter führe.

Bürger, die in der Vormerkungsliste stünden, hätten ihn gefragt, warum die Kritikpunkte nicht in einer Planalternative berücksichtigt würden.

 

Herr Dübbelde entgegnet, dass die Bauinteressenten doch in der Bürgeranhörung Kritikpunkte vorbringen können. Deshalb würden die Bürger doch beteiligt.

 

Herr Wieling macht deutlich, dass zu einem Wohngebiet auch ein Spielplatz gehöre, wobei man darüber streiten könne, ob dieser in der Mitte oder am Rand angelegt werden soll. Frau Besecke habe gesagt, dass als Ergänzung zu dem kleinen Spielplatz das Wäldchen genutzt werden könne, das durchforstet werde. Er könne sich vorstellen, dass es für viele Kinder interessanter wäre, in einem Wäldchen zu spielen als auf einem angelegten Spielplatz von einem Spielgerät zu rutschen. Des Weiteren habe Frau Besecke gesagt, dass es durchaus möglich sei, eine Gemeinschaftsfläche vorzusehen.

 

Herr Becks hält die Erarbeitung einer Planalternative für erforderlich. Künftig werde es immer schwieriger werden, Baugrundstücke zu vermarkten. Billerbeck müsse attraktiv bleiben. Die Bauinteressenten beschäftigten sich im Vorfeld zunächst mit ihrem Haus, über das Umfeld werde erst später nachgedacht. Dann sei der Bebauungsplan aber längst verabschiedet.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass man in der Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung so verblieben sei, dass die Anregungen und Änderungsvorschläge der Ausschussmitglieder in der Bürgeranhörung zur Diskussion gestellt werden.

 

Frau Mönning erinnert an ihren Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, eine Planalternative zu erarbeiten und diese in der Bürgeranhörung vorzustellen.

 

Nach weiterer Diskussion besteht Einvernehmen darüber, dass der Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses entsprechend ergänzt werden soll.


Stimmabgabe: einstimmig