Beschluss:

Für das in der Anlage dargestellte Plangebiet wird ein Plankonzept für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Richtengraben“ erstellt.

Zu dem Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, Flurstück 49, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB gegeben.


Herr Roggenkamp erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.


Stimmabgabe: einstimmig