Beschluss:

Der Bürgeranregung gem. §24 Gemeindeordnung NRW, einen Bebauungsplan zur Begrenzung der Anlagenhöhe in der Windkraftzone „Kentrup“ aufzustellen, wird nicht gefolgt.

 


Frau Besecke berichtet, dass eine rechtliche Beurteilung durch Herrn Rechtsanwalt Tyczewski von der Kanzlei Wolter Hoppenberg aus Münster erfolgte, in der er rät, diesen Weg nicht zu gehen.

 

Herr Schlieker führt aus, dass seine Fraktion die einzige gewesen wäre, die nicht dafür gestimmt hätte, gibt aber der Verwaltung Recht, dass der Antrag zu spät gekommen sei. Dennoch habe seine Fraktion durchaus Verständnis für die Belange der Anwohner.

 

Der Rat fasst folgenden:


Stimmabgabe: einstimmig