Herr Wieling begründet den Antrag.

 

Herr Fehmer weist zunächst auf Grundsätzliches hin. So werde der Termin für die Kommunalwahl – wie traditionell üblich – ein Jahr vorher vom Innenminister festgelegt. Eine Entscheidung darüber stehe also erst im Herbst des kommenden Jahres an.

Zudem stehe auch der Termin für die Bundestagswahl noch nicht fest. Dieser werde vom Bundespräsidenten Horst Köhler festgelegt. Den Bundestagswahltermin 2009 habe weder die nordrhein-westfälische Landesregierung noch die CDU zu verantworten sondern allein der zurückgetretene SPD-Kanzler Schröder.

Demnach gebe es aktuell keinen Beschluss für oder gegen eine Zusammenlegung der beiden Wahlen.

Gleichwohl gebe es Argumente für getrennte Wahltermine. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben sollen, die Arbeit der Bürgermeister, Landräte und der vielen ehrenamtlich tätigen Rats- und Kreistagsmitglieder zu bewerten und darüber zu befinden. Die gewählten Amts- und Mandatsträger hätten das Recht, dass bei einer Kommunalwahl ihre eigenen Leistungen gemessen und bewertet werden. Bei einem gemeinsamen Wahltermin würden die lokalen Themen völlig in den Hintergrund treten. Bei der Kommunalwahl 2009 müssten die Wählerinnen und Wähler bereits jetzt vier Wahlentscheidungen treffen. Es gelte den Landrat, den (Ober-) Bürgermeister, den Stadtrat und den Kreistag zu wählen. Hier zusätzlich noch eine Bundestagswahl mit Erst- und Zweitstimme hinzuzufügen, erscheine wenig sinnvoll.

Höhere Kosten würden bei einer Entkoppelung nur in geringem Maße entstehen. Es sei nicht so, dass bei einer gemeinsamen Wahl sämtliche Maßnahmen, die ansonsten zweimal durchgeführt werden, nur einmal anfielen, so dass sich die entstehenden Kosten halbierten. So sei z. B. der Kreis der Wahlberechtigten der Kommunalwahl ein anderer als bei der Bundestagswahl. Dieses führe in der Konsequenz dazu, dass getrennte Wählerverzeichnisse geführt werden müssten und auch Wahlbenachrichtigungskarten getrennt (also zweimal) gedruckt und versandt werden müssen. Die anfallenden Druck- und Portokosten seien deshalb genauso hoch, wie bei zeitlich getrennten Wahlen. Der Oberbürgermeister der Stadt Münster, Tillmann, habe für seine Kommune errechnet, dass sich die Mehrkosten auf lediglich 8 – 16% belaufen würden.

Herr Fehmer legt dar, dass seine Recherchen ergeben hätten, dass für die letzte Kommunalwahl in Billerbeck Kosten in Höhe von 7.000,-- € angefallen seien. Die von der SPD-Fraktion genannten Kosten in Höhe von 27.000,-- € könne er nicht nachvollziehen. Er sei der Meinung, dass eine Entkoppelung der Bundestagswahl und der Kommunalwahlen 2009 die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger erhöhe und außerdem eine direkte Abstimmung über die Bilanz der Kommunalpolitik ermögliche.

Aus den vorgenannten Gründen stelle er den Antrag, jetzt und hier über den Antrag der SPD-Fraktion abzustimmen und sich gegen eine Resolution auszusprechen.

 

Herr Schlieker steht dem SPD-Antrag grundsätzlich positiv gegenüber, wenn die hierin genannten Kosten so stimmten. Auch die von Herrn Fehmer angeführten Punkte seien tlw. nachvollziehbar, allerdings halte er die Wähler für so mündig, dass sie wüssten, wen sie wählten. Mündige Bürger seien mit einem Wahltermin sicherlich nicht überfordert.

 

Frau Dirks lässt über den o. a. Antrag des Herrn Fehmer, die Resolution abzulehnen, abstimmen.

Mit 15 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung wird dieser Antrag angenommen.