Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 6. September 2007 wird abgelehnt.


Herr Wieling begründet den SPD-Antrag.

 

Nach seinen bei den Schulen eingeholten Informationen, sei kein Kind in Billerbeck ohne Schulbuch, so Herr Messing. Es habe Anfragen gegeben, die an den Schulen bisher immer pragmatisch erledigt wurden, so seien z. B. leihweise Bücher ausgegeben oder Bücher von Geschwisterkindern zur Verfügung gestellt worden. Wenn ein neues Buch beschafft werden musste, habe der Förderverein geholfen. Die Stadt Billerbeck dürfe als Haushaltssicherungskommune hierfür keine entsprechenden Beträge in den Haushaltsplan einstellen.

 

An den Schulen gebe es hinreichende Lösungen, die sich eingespielt hätten, so Herr Fehmer. Deshalb könne er nicht nachvollziehen, dass der Schulträger einspringen soll.

 

Herr Schlieker bezeichnet die Idee der SPD-Fraktion als hervorragend und längst überfällig. Es wäre doch gut, wenn die Fördervereine entlastet würden. Er würde den Antrag sogar noch ergänzen um den Personenkreis, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehe. Allerdings sollten die Leistungsempfänger verpflichtet werden, die Schulbücher nach Abschluss des Schuljahres der Schule nicht nur wieder zu übereignen, sondern auch in einem guten Zustand zu übereignen.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass seit 25 Jahren an den Schulen reibungslos Schulbücher zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren habe sich bewährt, Namen würden nicht bekannt.

 

Herr Tauber hält das bisherige Engagement der Fördervereine für gut. Es sei aber nicht die Aufgabe eines Fördervereines Schulbücher zur Verfügung zu stellen. Hier sei der Schulträger gefragt, der sich nach seiner Meinung um die Verantwortung drücke. Oft seien die ausgeliehenen Bücher alt und z. B. Rechenergebnisse schon eingetragen. An den Schulen dürfe es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass das Problem in Billerbeck bisher nicht aufgetreten sei und für jedes Kind eine Lösung gefunden wurde. Der Schulträger sei nicht zuständig, hier seien Bund und Land gefordert, die Beträge für SGB II und Hartz IV Empfänger so anzusetzen, dass Eltern aus diesem Budget Schulbücher kaufen können.

 

Herr Fehmer protestiert dagegen, dass Schulkinder hier zu politischen Zwecken instrumentalisiert werden. Hier werde ein Problem thematisiert, das es überhaupt nicht gebe. Außerdem dürfe die Stadt als HSK-Kommune eine solche freiwillige Aufgabe überhaupt nicht leisten.

 

Sie habe sich beim Förderverein der Hauptschule informiert, so Frau Mönning, dieser benötige dringend eine finanzielle Entlastung. Es sei nicht alles so gut geregelt, wie es hier dargestellt werde. Im Übrigen werde hier oft über Lappalien gestritten. Für den angesprochenen Personenkreis sei eine Regelung, wie in dem SPD-Antrag formuliert, eine wichtige Sache.

 

Frau Mollenhauer stellt den Antrag auf Abstimmung, weil die Verwaltung dargelegt habe, dass entsprechende Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können.

 

Frau Dirks stellt fest, dass Herr Wieling beantragt habe, den SPD-Antrag an den Fachausschuss zu verweisen und Herr Fehmer den Antrag auf Ablehnung des SPD-Antrages gestellt habe. Da der Antrag des Herrn Fehmer weitergehender ist, lässt sie hierüber abstimmen.


Stimmabgabe: 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen