Beschluss:

 

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Buschenkamp Süd“ wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Herr Tauber erklärt sich für befangen, begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Dirks erklärt, dass es wichtig wäre, jetzt dieses Verfahren anzustoßen, Punkte, wie z.B. die Verdichtung und Reihenhäuser würden noch detailliert in den Ausschüssen besprochen werden.

 

Herr Geuking merkt an, dass er die Flächenversiegelung und die Verdichtung kritisch sehe. Er regt an, grüne Oasen gezielt einzuplanen, ohne ganze Grundstücke unbebaut zu lassen.

 

Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fast folgenden


Stimmabgabe: einstimmig