Frau Dirks berichtet, dass der Corona-Ausbruch am Sonntagabend bekannt gegeben worden sei. In der letzten Ausschusssitzung ergab sich ein Hinweis auf die Nutzung von Büroräumen einer Gewerbeimmobilie zu Wohnzwecken am Friethöfer Kamp. Eine Überprüfung des Ordnungsamtes der Stadt Billerbeck in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld kam zu dem Ergebnis, dass dort eine Wohnnutzung der Immobilie baurechtlich nicht zulässig ist.

Der Mieter sei durch das Ordnungsamt sofort mündlich aufgefordert worden, die Wohnnutzung innerhalb einer Woche zu beenden und das Gebäude zu räumen. Das Unternehmen aus Heek, das FFP2-Masken mit polnischen Mitarbeitern herstellt, habe nachträglich versucht, eine Genehmigung beim Kreis Coesfeld für die Nutzung zu erhalten, die gescheitert sei.

 

Am Sonntag wurde das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt darüber informiert, dass ein Bewohner mit Symptomen auf eine Covid19-Erkrankung in das Krankenhaus Dülmen eingeliefert wurde. Daraufhin veranlasste das Gesundheitsamt am Abend die Durchführung von Schnelltests bei den anwesenden Bewohnern, mit dem Ergebnis, dass 3 von 6 Testungen positiv waren. Die weiteren Testungen in den vergangenen Tagen ergaben von 25 Bewohnern der Unterkunft, 21 mit Covid-19 infizierte Personen.

 

Frau Dirks forderte das Unternehmen auf, zusammen mit dem Gesundheitsamt nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für die Quarantäne zu suchen. Die Bezirksregierung Münster habe auch die Corona-Arbeitsschutzmaßen des Heeker Unternehmens überprüft, allerdings keine Mängel festgestellt.

 

Frau Pawliczek erkundigt sich, ob die Zuständigkeiten geklärt wären.

 

Frau Dirks antwortet, dass es sich um privaten Raum handelt, hier greife die Corona-Schutzverordnung nur bedingt.

 

Herr Schlieker fordert für diesen Fall politische und rechtliche Konsequenzen.

 

Herr Geuking fragt nach Transparenz und fordert Aufklärung.

 

Frau Dirks antwortet, dass sie keine andere Stellungnahme als die von gestern Abend kenne. Alle Dinge werden überprüft werden, und es würde nichts auf sich beruhen gelassen.

 

Herr Tauber fragt nach, ob das Ordnungsamt nur das Melderecht zu überprüfen hätte. Er appelliert, auch das Gewerbeamt und den Immobilienmakler mit einzuschalten. Es müsse genau hingeschaut werden, auch im Hinblick auf die Abhängigkeitsverhältnisse der jetzt infizierten Menschen.