Herr Spengler bittet um Auskunft, warum die ursprünglich veranschlagten Erschließungskosten sich erhöht hätten.

Herr Mollenhauer teilt mit, dass das Ausschreibungsergebnis höher als erwartet gewesen sei. Zudem sei bei der Nachkalkulation aufgefallen, dass von Netto- statt von Bruttoausbaukosten ausgegangen worden sei.

 

Herr Spengler führt weiter an, dass im  Bereich des oberen Steenpättken vom Windmühlenweg bis zum Spielplatz ein neuer Kanal verlegt worden sei. Er fragt nach, ob dort eine neue Decke aufgebracht oder die Decke nur repariert wurde.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass es Sache des Abwasserbetriebes sei, nach der Kanalbaumaßnahme die Schäden wieder zu beseitigen.

 

Herr Spengler fragt nach, warum auf diesem Stück, das vom Abwasserbetrieb wiederhergestellt werden musste, nicht gepflastert, sondern eine Schwarzdecke aufgebracht wurde. Die Anlieger hätten für den Bereich zwischen Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg das Aufbringen einer einfachen Teersplitdecke gewünscht, das sei aber abgelehnt worden.

Die Kosten für eine Asphaltdecke seien nicht unbedingt niedriger, so Herr Mollenhauer. Die Ausführung der Oberfläche sei mit den Anliegern ausführlich diskutiert worden.