Herr Tauber fragt nach, ob die Kommunalaufsicht hinsichtlich der Fragestellung des DGB´s Verstöße gegen die Pflichten der Stadt festgestellt hätte.

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld hat heute mitgeteilt, dass die Stadt Billerbeck ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist und kein Rechtsverstoß seitens der Stadt Billerbeck vorliegt. Ein Einschreiten der Kommunalaufsicht ist nicht erforderlich. Frau Dirks berichtet ferner, dass auch keine Verstöße gegen das Melderecht festgestellt worden sind. Die angeforderten Meldescheine wurden der Stadt Billerbeck vorgelegt.

 

Die offene Frage zu den Aufwendungen beantwortet Frau Dirks. Die Verwaltung hat die gesetzliche Zuständigkeit bei der Überwachung der Quarantäneverfügungen und kann die hierfür entstandenen Kosten nicht weiterreichen.

 

Herr Messing ergänzt, dass für den beauftragten Sicherheitsdienst insgesamt Kosten in Höhe 2.432,05 € für die Stadt Billerbeck entstanden sind.

 

Zum Themenbereich Vertraulichkeit von Informationen würde Frau Dirks in der nächsten Ratssitzung im nicht öffentlichen Teil Stellung nehmen.

 

Herrn Tauber sind die Zuständigkeiten der unterschiedlich beteiligten Behörden noch unklar. Diese Anfrage würde auch im Interesse der Öffentlichkeit und des Rates stattfinden.

 

Frau Dirks stellt klar, dass die Stadt Billerbeck nur für die Überprüfung der Quarantäne und für die Anwendung des Melderechtes zuständig ist.

 

Frau Pawliczek fragt nach, warum das Ordnungsamt erst nach dem dritten Hinweis tätig geworden wäre. Immer wieder wäre auf laute Musik und Autos mit osteuropäische Autokennzeichen in den Abendstunden hingewiesen worden. Die Kontrolle hätte um 17.30 h stattgefunden. Sie ist der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn die Kontrolle zu einer späteren Uhrzeit stattgefunden hätte.

 

Frau Hüwe ist es wichtig, dass in Zukunft eine Sensibilisierung in solchen Fällen erfolge, da der Stadt Billerbeck eine moralische Verantwortung zukomme.

 

Herr Tauber ergänzt, dass ihm auch der Zeitraum zu lang gewesen wäre, bis der Landrat am 14.03.2021 informiert worden wäre.

 

Frau Dirks erläutert nochmal ausführlich die zeitlichen Abläufe und Zuständigkeiten. Dem Landrat hätte sie vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld ggfs. eine Allgemeinverfügung verabschieden sollte, damit künftig für entsprechende Unterkünfte eine Meldepflicht bestehe. Der Kreis hat eine Überprüfung des Vorschlages zugesagt.

 

Herr Geuking möchte wissen, wer die Arbeitskräfte angeworben hat und wenn sie aus dem Osterurlaub zurückkommen, wo sie untergebracht werden würden.

 

Genau da endet die Zuständigkeit der Stadt, antwortet Frau Dirks. Diese Information liegen der Stadt Billerbeck nicht vor. Herr Messing ergänzt, dass die Münstersche Zeitung in Heek darüber berichtet hat, dass nach Auskunft des Heeker Unternehmens zukünftig die Masken nicht mehr mit Leiharbeitern produziert werden sollen. Dafür werde die Produktion heruntergefahren. In Billerbeck sind laut Mitteilung des Heeker Unternehmens keine Mitarbeiter mehr wohnhaft.

 

Herr Tauber bat um Erläuterung der Zuständigkeiten der Stadt Billerbeck zum Melderecht und den Meldescheinen.

 

Frau Dirks antwortet, dass es klare Zuständigkeitsaufteilungen gäbe. Der Kreis Coesfeld hat die Zuständigkeit im Bauordnungsrecht. Bei der Stadt Billerbeck liege die Zuständigkeit lediglich im Melderecht und Gewerberecht, was aber in diesem Sachverhalt keine Rolle spielt. Sie weist ferner auf die Diskrepanz zwischen dem Baurecht und dem Melderecht hin, wie es auch aus anderen Sachverhalten (Ferienpark Gut Holtmann) den Ausschussmitgliedern bekannt ist.

 

Für die Stadt Billerbeck ergeben sich keine Verstöße gegen das Melderecht, so dass auch keine Bußgelder festgesetzt worden sind.

 

Frau Dirks merkt an, dass sie die Frage nach der Maklertätigkeit nicht verstehen könne. Die Immobilie wäre vermietet worden, was als Sachverhalt keine Maklertätigkeit nach dem Gewerberecht darstellt.

 

Frau Pawliczek erkundigt sich nach den Hygienebereichen in dem Bürogebäude.

 

Frau Dirks antwortet, dass auch dies eine Frage sei, welche die Verwaltung nicht beantworten könne. Der Betriebliche Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster war dafür zuständig. Nach den vorgelegten Plänen habe es keine Einwände gegeben.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob es eine Einlassung des Eigentümers der Immobilie bei der Stadt Billerbeck gegeben hätte.

 

Frau Dirks antwortet, dass es keine Stellungnahme zu dem Sachverhalt seitens des Eigentümers gegeben hätte. Das Ordnungsamt hätte nur mit einem Eigentümer kurz Kontakt gehabt. Der Eigentümer hat zugesichert sich mit seinem Mieter in Verbindung zu setzen.

 

Abschließend teil Frau Dirks mit, dass der Kreis Coesfeld einen Strafantrag gestellt hat. Die Kreispolizeibehörde hat zu dem Sachverhalt erste Ermittlungen aufgenommen.

 

Die Stadtverwaltung würde auch in Zukunft wachsam bleiben, wäre allerdings auch auf Hinweise angewiesen.