Herr Schulze Thier schildert, dass sich eine Mutter bei ihm darüber beklagt habe, dass ein Fünftklässler am Ende der zweiten Schulwoche vom Busfahrer nicht mitgenommen worden sei, weil er seinen Fahrausweis nicht dabei hatte.

Zum anderen gebe es offensichtlich unter den Schulbusfahrern unterschiedliche Regelungen zum Drücken des Halteknopfes. Einige Fahrer fühlten sich durch das Drücken gestört, weil sie grundsätzlich an jeder Haltestelle grundsätzlich hielten während andere nur auf Anforderung hielten. Es sei vorgekommen, dass der Bus an der Haltestelle Industriestraße nicht angehalten habe, weil der Knopf nicht gedrückt wurde. Der Schüler habe erst an der Haltestelle Holthauser Straße aussteigen können.

 

Herr Messing führt aus, dass es beim Fehlen des Fahrausweises normalerweise eine Verwarnung gebe, mit dem Hinweis die Fahrkarte am nächsten Tag vorzulegen. Da die Westfalen Bus als Betreiber der Linie Subunternehmen beschäftige, könne man sich vorstellen, dass die Fahrer individuell reagierten. Er werde den Hinweis weitergeben und darum bitten, dass insbesondere in der Eingewöhnungsphase Nachsicht geübt werde.

Im Übrigen müsse grundsätzlich jede Haltestelle angefahren werden, es seien auch nicht alle Busse mit Druckknöpfen ausgestattet. Aber auch diesen Hinweis werde er an die Westfalen-Bus weitergeben.