Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Bebauungsplanentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Frau Besecke stellt die geplanten Festsetzungen detailliert vor. Dabei stellt sie voran, dass die bisher geltenden Festsetzungen im Wesentlichen klarer und deutlicher formuliert worden seien. Der Planbereich sei in 4 unterschiedliche Sondergebiete aufgeteilt. So seien in den Bereichen SO 1 – 3 ausschließlich Wochenendhäuser zulässig während im Bereich SO 4 neben Wochenendhäusern und –wohnungen auch Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs des Gebietes sowie Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen und Einrichtungen für sportliche Zwecke und sonstige Freizeitzwecke sowie Anlagen der Platzverwaltung zulässig seien. In dem ehemaligen Landarbeiterwohnhaus seien max. 4 Wohnungen zulässig. Erweiterungen außerhalb des Gebäudebestandes seien nur ausnahmsweise und im untergeordneten Rahmen zulässig. Das gelte auch für Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen.

Garagen, Carports und Stellplätze seien auf den Grundstücken im Bereich SO 1 – SO 3 unzulässig. Sammelstellplätze seien innerhalb der Verkehrsflächen ausgewiesen. Im Gebiet SO 4 seien Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder in den gesondert dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. In SO 1 – SO 3 seien Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung unzulässig, ebenso Werbeanlagen.

 

Zum Maß der baulichen Nutzung führt Frau Besecke aus, dass für den gesamten Planbereich eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt werde. In den Bereichen SO 1 – SO 3 werde zusätzlich eine überbaubare Grundfläche festgelegt. Diese sei unterteilt in die Haus- und Nebengrundfläche und werde durch die von der baulichen Anlage überdeckte Fläche ermittelt.

 

Bei den sonstigen textlichen Festsetzungen werde u. a. der Einsatz von Festbrennstoffen in Heizanlagen und offenen Kaminen im Bereich SO 1 – SO 3 als unzulässig festgeschrieben.

 

Abschließend geht Frau Besecke auf die gestalterischen Festsetzungen insbesondere der Wandflächen ein.

 

 

Herr Wieling stellt fest, dass die Neuaufstellung des Bebauungsplanes mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten biete, weil es klare textliche Festsetzungen gebe. Er schlage vor, den Planentwurf nicht wie üblich über zwei Wochen, sondern über vier Wochen auszulegen, weil es sich um ein Ferienhausgebiet handele.

 

Herr Mollenhauer sagt zu, diesem Vorschlag zu folgen. Zusätzlich werde im Ferienhausgebiet ein Hinweis ausgehängt, dass der Bebauungsplanentwurf im Rathaus eingesehen werden könne.


Stimmabgabe: einstimmig