Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Fels vom Umweltlabor ACB begrüßt.

 

Zunächst stellt Herr Erfmann unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage den chronologischen Ablauf der Demontage der asbesthaltigen Lüftungsrohre vor.

 

Dann erläutert Herr Fels im Rahmen einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1 zu dieser Niederschrift) die Asbestsanierung vom 08.03. – 17.03.07 in der Hauptschule, in der Materialproben, Raumluftuntersuchungen und Sedimentproben genommen worden seien. Hinsichtlich des chronologischen Ablaufes wird auf die Anlage 1 und die Sitzungsvorlage verwiesen. Herr Fels führt u. a. aus, dass ca. 70 lfdm. Kanalrohr entfernt worden seien, was in der TRGS 519 mit „Arbeiten geringen Umfanges“ bezeichnet werde und die von zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden können. Optimalerweise seien die Lüftungsrohre nur ineinander gesteckt, manchmal aber auch verschraubt und in diesem Fall tlw. auch verklebt. Seien sie verklebt, könne man nur „zerstörungsarm“ arbeiten. Werde eine Maßnahme geringen Umfanges ausgeführt, müsse hinterher keine Faserfrei-Prüfung durchgeführt werden, sondern es reiche eine Sichtprüfung. Diese Variante sei nach der TRGS 519 möglich und sei auch gewählt worden. Hiergegen sei kein Einwand zu erheben.

 

Herr Tauber erkundigt sich, was man sich unter Asbestflusen vorstellen müsse und welche Gefahren von Asbest ausgingen.

Herr Fels führt aus, dass Asbestflusen, wenn sie durch Aufwirbelung in die Luft geraten auch eingeatmet und in die Lunge geraten können und damit eine Krankheit auslösen können. Wegen der Möglichkeit der Aufwirbelung seien auch die den Fachräumen vorgelagerten Räume überprüft worden.

 

Herr Kortmann fragt nach, an wie vielen Tagen die Schüler Zugang zu den kontaminierten Räumen hatten.

Herr Fels teilt mit, dass die Räume von Montag bis Donnerstag zugänglich waren.

 

Herr Dr. Köhler wirft die Frage auf, ob man damit rechnen müsse, dass einerseits  bei solchen Maßnahmen Asbest freigesetzt werde, aber auf der anderen Seite abschließend keine Reinigung in der Form erfolge, dass die Räume asbestfrei seien.

 

Herr Fels weist darauf hin, dass eine Fachfirma mit der Beseitigung der asbesthaltigen Lüftungsrohre beauftragt worden sei und man deshalb davon ausgehen müsse, dass eine ordnungsgemäße Arbeit abgeliefert werde. Es sei nicht üblich, dass ein Gutachter eingeschaltet werde, der Arbeiten geringen Umfanges kontrolliere. Gutachter würden üblicherweise erst dann eingeschaltet, wenn etwas passiert sei.

 

Herr Dittrich wirft die Frage auf, ob die Entsorgung durch das ausführende Subunternehmen in Ordnung und diese Firma kompetent gewesen sei.

 

Herr Fels stellt fest, dass sowohl der Hauptauftragnehmer als auch der Subunternehmer nach TRGS 519 zugelassen seien und  man davon ausgehen konnte, dass sie ordnungsgemäß arbeiten.

 

Herr Dittrich fragt nach, ob die Arbeiten in Ordnung gewesen seien oder nicht.

Herr Fels antwortet, dass sie nicht in Ordnung waren.

 

Frau Köhler weist darauf hin, dass sich die Räume im Bereich der sensiblen Nutzung befänden und befragt Herrn Fels, ob es nicht üblich sei, bei sensiblen Räumen abschließend eine Messung durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern freigesetzt wurden.

 

Es sei nicht üblich, nach Abschluss von Arbeiten geringen Umfanges eine Freimessung durchzuführen, so Herr Fels.

 

Herr Dr. Köhler weist darauf hin, dass es nicht zusammenpasse, wenn auf der einen Seite nicht ausgeschlossen werden könne, dass Asbestfasern freigesetzt werden und auf der anderen Seite Restbruchstücke gefunden werden, die belastet sein können.

 

Herr Fels erläutert, dass der Sanierungsraum auch klein gewählt werden könne. Dann werde das Rohr eingepackt und in diesem Sack werde dann gearbeitet. Der Sack werde verschlossen, so dass keine Fasern entweichen können. Es könne auch der komplette Raum eingepackt werden. Wenn so gearbeitet worden wäre, hätte man auch keine Fasern gefunden.

 

Herr Tauber geht davon aus, dass doch sicherlich mit dem Unternehmen abgesprochen worden sei, wie vorgegangen werde. Herrn Fels befragt er, ob er vor der Sanierung beratend involviert gewesen sei.

 

Es komme häufiger vor, dass er hinzugezogen werde, so Herr Fels. Man habe ihn gefragt, ob es sich um asbesthaltige Rohre handele oder nicht. Bei einer Besichtigung habe er dann festgestellt, dass sie asbesthaltig seien. Daraufhin habe er empfohlen, ein zugelassenes Unternehmen mit der Sanierung zu beauftragen, dann könne nichts passieren.

Herr Erfmann merkt ergänzend an, dass er nicht sicher gewesen sei, ob es sich um asbesthaltiges Material handele und er deshalb den Gutachter eingeschaltet habe, der die Beauftragung eines nach TRGS 519 zugelassenen Unternehmens angeregt habe. Danach sei er davon ausgegangen, dass alles seinen richtigen Gang nehme.

 

Zur Frage von Herrn Tauber, inwieweit die Abbruchmaßnahme mit dem Auftragnehmer vorbesprochen und abgestimmt worden sei, berichtet Herr Erfmann, dass dem Auftragnehmer eine Detailzeichnung vorlag und ihm bekannt gewesen sei, dass es sich um Asbestfaserrohre in einer Schule handele. Der Auftrag sei mit der Bedingung erteilt worden, dass die Arbeiten an einem Feiertag oder einem Wochenende und nach TRGS 519 durchgeführt werden müssen.

 

Herr Tauber bezieht sich auf den Hinweis, dass die Rohre unterschiedlich gesteckt gewesen sein sollen. Das sei ja für den Auftragnehmer für die Art der Demontage der Rohre von Belang. Da die Räume während der Arbeiten von Außenstehenden nicht betreten werden durften, könne man auch nicht sagen, ob die Kanäle tatsächlich mit Folie abgedeckt worden seien. Anschließend seien aber kleine Bruchstücke gefunden worden, obwohl angeblich Folien um die Kanäle gewickelt worden seien.

 

Herr Girke verweist auf die TGRS 519, wonach vorgeschrieben sei, dass die Arbeiten angezeigt und der Ablauf der Sanierungsmaßnahme und die getroffenen Vorkehrungen genauestens beschrieben werden müssen.

 

Herr Fels betont, dass es bei Arbeiten geringen Umfanges Erleichterungen gebe. Es sei Aufgabe des Auftragnehmers die Arbeiten bei der Bezirksregierung anzumelden.

 

Herr Girke macht darauf aufmerksam, dass Arbeiten geringen Umfanges dann vorlägen, wenn die Arbeitsdauer der Gesamtmaßnahme einschl. aller Nebenarbeiten vor Ort vier Stunden nicht überschreite. Er könne sich nicht erklären, dass diese Zeit bei einer Entsorgung von 70 lfdm eingehalten werden könne. Des Weiteren sei in der TGRS 519 festgehalten, dass das Unternehmen saugen müsse und feucht zu arbeiten habe.

 

Herr Fels hebt hervor, dass die TGRS auch noch eine andere Schwelle für Arbeiten geringen Umfanges beschreibe, nämlich eine Fläche von weniger als 100 qm. In diesem Fall handele es sich um 1 qm pro lfdm, also 70 qm.

 

Herr Girke unterstreicht, dass er keine feuchten Spuren vor Ort habe finden können. Feuchte Spuren entstünden durch das Einschlagen der Rohre mit feuchten Tüchern.

 

Herr Steinhorst stellt seinen Ausführungen voran, dass er zu Beginn die Kooperation mit der Stadt als sehr offen erlebt habe. So habe es Treffen in der Schule gegeben, schließlich sei ein kleiner Kreis mit den Messergebnissen konfrontiert worden. Er habe ein gutes Gefühl gehabt. Problematisch für ihn sei die Zeit vorher. Anders als das hier gesagt worden sei, sei er am Freitagnachmittag von Herrn Girke angerufen worden, der ihn gefragt habe, ob er wisse, dass möglicherweise eine Belastung vorgelegen habe. Er habe Herrn Girke mitgeteilt, dass er davon nichts gewusst habe. Er habe die ganze Woche über die Räume genutzt. Deshalb bleibe bei ihm eine große Unsicherheit, weil er nicht wisse, ob er und die Schüler/innen mit Asbest belastet worden seien. Das habe dazu geführt, dass er nach Beratung mit dem Kollegium einen Antrag an die Bezirksregierung gestellt habe, dass dieser Vorgang als Dienstunfall in die Personalakten der Lehrer/innen  aufgenommen wird. Er sei davon ausgegangen, dass daraufhin seitens der Bezirksregierung eine Überprüfung stattfinden werde, bis heute sei aber nichts passiert; die Unsicherheit bestehe immer noch.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob der Auftragnehmer nicht den Auftraggeber informieren müsse, wenn im Zuge der Ausführung der Arbeiten festgestellt werde, dass die Demontage nicht wie vorgesehen zerstörungsfrei erfolgen könne.

 

Herr Fels entgegnet, dass erfahrungsgemäß der Auftragnehmer den Auftraggeber sehr schnell informiere, wenn die Arbeiten nicht wie ausgeschrieben durchgeführt werden können, weil hierfür ein Nachtrag gefordert werde. Das „kontrollierte Wegknacken“ sei aber eine zugelassene Variante der Demontage.

 

Frau Rawe fragt noch einmal nach, ob der Auftraggeber über eine andere Art der Demontage hätte informiert werden müssen und ob der Auftraggeber die Chance habe, die Art der Demontage vorzugeben.

 

Herr Erfmann führt aus, dass er davon ausgegangen sei, dass die Rohre zerstörungsfrei demontiert werden können. Als festgestellt wurde, dass die Kanäle nicht völlig zerstörungsfrei demontiert werden können, sei er zur Hauptschule gefahren. Mitarbeiter der Firma hätten ihn darauf hingewiesen, dass lt. TGRS die Kanäle auch gebrochen werden dürften. Hierbei würden kaum Fasern freigesetzt und die, die freigesetzt würden, würden sofort mit Restfaserbindemittel gebunden. Wie die Mitarbeiter der Firma letztlich die Arbeiten ausgeführt hätten, habe er nicht gesehen.

 

Herr Dittrich befragt Herrn Erfmann, ob er sich für kompetent genug halte, einzuschätzen, ob die Arbeiten einwandfrei durchgeführt wurden und wenn nein, ob er nicht meine, dass es sinnvoll gewesen wäre, erst zu kontrollieren, um zu verhindern, dass Lehrer und Schüler Asbestbelastungen ausgesetzt werden.

 

Herr Erfmann wirft ein, dass er nach Abschluss der Arbeiten nichts festgestellt habe und bekanntlich im Nachhinein festgestellt wurde, dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Außerdem müsse er auch nichts feststellen, da der Auftrag von einer Fachfirma erledigt worden sei.

 

Herr Girke verweist auf die TGRS, wonach die Firma eine Aufsicht führende Person benennen müsse.

 

Es habe eine Aufsicht führende Person, die nicht mitgearbeitet habe gegeben, so Herr Fels. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragter müsse bei Arbeiten geringen Umfanges nicht bestellt werden.

 

Es könnte der Eindruck entstehen, dass seitens der Verwaltung etwas „vertuscht“ werde, so Frau Dirks. Deshalb weise sie mit Nachdruck darauf hin, dass die Verwaltung immer im Gespräch mit der Schule gewesen sei. Außerdem seien die Ratsmitglieder zeitnah in einer Sitzung über die nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten informiert worden. Die Verwaltung sei das Thema immer offen angegangen und habe alles getan, den Fehler zu beheben.

 

In dem Schreiben der Frau Schmidt an die Bezirksregierung gehe es auch um die Frage, ob seitens der Verwaltung den Betroffenen etwas vorenthalten wurde, so Herr Erfmann. Seitens der Verwaltung seien aber alle Informationen weitergegeben und auch die Elternpflegschaftsvorsitzenden informiert worden. Er habe sich gewundert, dass der Stein erneut ins Rollen gebracht worden sei. Frau Schmidt habe sowohl das Schreiben der Verwaltung an die Bezirksregierung als auch alle Gutachten nebst Anlagen erhalten. Darüber hinaus sei Frau Schmidt angeboten worden, über das Problem zu reden.

 

Herr Krause stellt fest, dass die Verwaltung ihren Verpflichtungen nachgekommen ist, indem sie eine Fachfirma mit entsprechender Zertifizierung beauftragt habe. Jetzt müsse überlegt werden, wie es weitergehe. Nach seiner Meinung sei die Bezirksregierung gefragt, die die Angelegenheit überprüfen müsse. Die Ausschussmitglieder als nicht Fachleute seien hierzu gar nicht in der Lage.

 

Herr Tauber macht deutlich, dass er das grundsätzlich genauso sehe. An vier Tagen habe es eine Kontaminierung gegeben, diesbezüglich müssten Antworten gegeben und Transparenz geschaffen werden. Die SPD-Fraktion sei sich ihrer Verantwortung bewusst gewesen, da sie bereits im Dezember vergangenen Jahres die Frage nach Asbest gestellt habe. Nun sei es an der Bezirksregierung, die das Verfahren neu aufrollen müsse.

 

Herr Hövener führt aus, dass die Fachfirma offensichtlich mangelhaft gearbeitet habe. Er fragt nach, ob die Firma gerügt worden sei und hieraus ggf. Ansprüche abgeleitet werden können.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Verwaltung von der Bezirksregierung aufgefordert worden sei, zu berichten. Das sei vor ca. einem halben Jahr auch geschehen. Das entsprechende Schreiben sei in die Vorlage eingearbeitet und den Ausschussmitgliedern damit bekannt. Außerdem sei der Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde informiert worden. Bis heute liege keine Rückäußerung vor. Aufgrund des Schreibens der Frau Schmidt an die Bezirksregierung werde die Verwaltung nun noch einmal eine Stellungnahme abgeben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber teilt Herr Mollenhauer mit, dass gegenüber der Fachfirma ein Schaden geltend gemacht worden sei. Dabei handele es sich aber nur um den materiellen Schaden. Die Klärung des gesundheitlichen Schadens sei nicht Aufgabe der Stadt, evtl. sei hier die Bezirksregierung gefragt oder jeder Einzelne müsse sich an die Fachfirma wenden.

 

Die Klärung sollte nicht jedem Einzelnen überlassen bleiben, sondern der Dienstvorgesetzte sollte zumindest vorsorglich tätig werden, so Herr Tauber.

 

Herr Hövener stellt den Antrag, dass der Schul- und Sportausschuss die Ausführungen zu dem Thema zur Kenntnis nehmen sollte. Darüber hinaus sollte die Verwaltung die Bezirksregierung nachdrücklich um eine Klärung bitten. Wenn die Stellungnahme der Bezirksregierung vorliege, soll die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung genommen werden. Diesen Antrag stelle er aber solange zurück, bis hier alle Fragen beantwort seien.

 

Herr Kortmann ergänzt den Antrag dahingehend, dass – falls noch nicht geschehen - auch die Fachfirma informiert werden soll, dass Mängel festgestellt und ein Schaden vorliegt.

 

Herr Erfmann weist darauf hin, dass dies der Fachfirma bereits bekannt sei.

 

Frau Rawe merkt an, dass die Bezirksregierung kurzfristig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden sollte.

 

Herr Dittrich will wissen, ob Lehrer und Eltern entweder durch die Stadt oder die Schule  unverzüglich und umfassend informiert wurden.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass engster Kontakt zur Schule bestanden habe, seitens der Verwaltung aber nicht die Eltern, sondern nur die Schule informiert worden sei.

Herr Messing ergänzt, dass die Schulpflegschaftsvorsitzende über den gesamten Sachverhalt informiert wurde.

 

Herr Girke weist darauf hin, dass an dem Tag, an dem Asbeststücke gefunden und der Raum mit Vertretern der Verwaltung besichtigt wurde, nicht gesperrt wurde. Erst am Tag danach, als das Gutachten vorab der Stadt per Mail zugeleitet wurde, sei gesperrt worden.

 

Frau Köhler fragt nach, ob die Schulpflegschaftsvorsitzende die Eltern hätte informieren müssen oder ob dies Sache der Verwaltung gewesen wäre.

 

Frau Dirks entgegnet, dass Ansprechpartner der Verwaltung die Schule sei.

 

Zur Nachfrage von Herrn Dittrich wann informiert wurde, teilt Herr Messing mit, dass dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen sei.

 

Frau Schmidt berichtet, dass sie die Information erhalten habe, dass asbesthaltige Lüftungsrohre demontiert wurden, aber keine Gefahr mehr bestehe. Diese Mitteilung habe sie nicht angezweifelt und damit sei für sie der Fall erledigt gewesen.

 

Herr Dittrich erkundigt sich, ob es richtig sei, dass das Ehepaar Wolters eine Reinigung der Böden der sanierten Räume vorgenommen habe.

Herr Erfmann bestätigt, dass die Laufzonen gereinigt worden seien.

 

Frau Schmidt gibt dann eine generelle Stellungnahme zu ihrem Schreiben an die Bezirksregierung ab. Sie glaube, dass alles ordnungsgemäß geprüft und gereinigt worden sei. Das habe sie auch nicht angezweifelt. Ihr gehe es um die vier Tage, in denen die Räume kontaminiert waren. Nachdem sie Kontakt zur Schulleitung aufgenommen habe, sei sie von Frau Gaußelmann an den Schulträger verwiesen worden. Daraufhin habe sie mit Herrn Messing gesprochen und um Akteneinsicht gebeten, die ihr auch gewährt wurde. Zudem habe sie Unterlagen bei Herrn Erfmann abholen können. Man habe ihr versichert, dass keine Gefahr bestehe. Seitens der Mitarbeiter der Verwaltung seien ihr die Namen von Herrn Steinhorst und Herrn Girke genannt und darauf hingewiesen worden, dass diese mit dem Fall befasst seien. Dann habe sie Kontakt zu den beiden Lehrern aufgenommen und ihre Zweifel seien von ihnen bestätigt worden. In den Herbstferien habe sie mit sich gerungen, ob sie einen Brief an die Bezirksregierung schreiben solle oder nicht. Die Sache habe ihr schwer im Magen gelegen. Nun werfe ihr Herr Messing in dem Treffen der Konzeptgruppe vor, sie würde ihn persönlich an den Pranger stellen.  Das habe sie in dem Schreiben nicht getan. Ihr liege es am Herzen, dass die Eltern durch Fachleute über evtl. gesundheitliche Folgen aufgeklärt werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit wieder Schulfrieden herrsche.

 

Herr Dittrich kann das Unwohlsein nachvollziehen, eine Aufklärung sei dringend erforderlich. Offensichtlich habe zeitweise eine Belastung bestanden. In dem Fall wäre es eigentlich selbstverständlich, die Eltern aufzuklären und eine Untersuchung in die Wege zu leiten.

 

Herr Fels entgegnet, dass umfangreiche Untersuchungen durchgeführt wurden.

 

Herr Girke weist darauf hin, dass der Raum „Privat“ nach der Demontage und vor der Sperrung von mehreren Gruppen genutzt wurde. Dabei seien die Tische im Werkraum auch von den Schülern im Rahmen der üblichen Nutzung abgefegt worden.

 

In den Räumen, in denen am ehesten gefegt worden sei, so Herr Fels, seien Sediment-Untersuchungen durchgeführt und keine Fasern festgestellt worden. Im Übrigen können immer und überall Fasern eingeatmet werden. Da wo gewerkt worden sei, seien keine Fasern gefunden worden, so dass davon ausgegangen werden könne, dass die Gefahr Fasern aufgenommen zu haben, gering sei und nicht größer als wenn beim Aufenthalt im Freien Fasern aufgenommen werden.

 

Herr Girke schildert, dass auch er Proben entnommen habe. Der Schule sei am Freitag nicht bekannt gewesen, dass die Stadt durch das Umweltlabor ACB eine Messung durchführen lasse. Er habe Pinsel- und Staubproben von den Bereichen genommen, die nicht gewischt wurden, u. a. vom Schrank, den Fußleisten und vom Türrahmen. Die gefundenen freien, nicht gebundenen Fasern stelle er gerne zur Verfügung.

 

Herr Tauber stellt fest, dass viele Antworten geliefert worden seien. Sicherlich könne man eine Klärung nicht bis ins Letzte herbeiführen. Deshalb sollte man den Blick nach vorne richten und überlegen, was man für die Betroffenen tun könne. Er wolle wissen, wie die Bürgermeisterin und Frau Gaußelmann damit umgehen wollen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Angelegenheit gemeinsam mit der Bezirksregierung geklärt werde. Sie könne nicht einschätzen, wie groß die Gefährdung evtl. gewesen sei. Hierzu müssten Fachleute der Bezirksregierung eine Stellungnahme abgeben.

 

Frau Gaußelmann teilt mit, dass sie sich mit der Bürgermeisterin zusammensetzen werde.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass noch einiges aufzuarbeiten ist und kommt auf den Antrag des Herrn Hövener zurück, die Ausführungen heute zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung eine Klärung herbei zu führen und nach Vorliegen einer Stellungnahme die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Herr Kortmann habe den Antrag dahingehend ergänzt, dass auch die Fachfirma über die Feststellung der Mängel informiert werden soll.

 

Herr Hövener fügt hinzu, dass die Bezirksregierung auf die Unsicherheit und Unruhe an der Schule hingewiesen und um zeitnahe Stellungnahme gebeten werden sollte.

 

Herr Tauber regt an, dass die Eltern von der Bürgermeisterin und der Schulleiterin mit Hilfe des Gutachters Herrn Fels aufgeklärt werden sollen.

Dem Antrag des Herrn Hövener mit den o. a. Ergänzungen wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Vor der Beratung des nächsten Tagesordnungspunktes wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.