Herr Dübbelde bezieht sich auf eine Mitteilung, wonach die beiden Brücken im Bereich Wüllen aus unterschiedlichen Materialien seien und eine Brücke aus Eichenholz sein solle. Er sei aber darauf hingewiesen worden, dass die Brücke nicht aus Eichenholz sei.

Herr Hein stellt richtig, dass die Beläge der Brücken aus Eiche bzw. Bongossi seien. Geländer der Brücken im Zuständigkeitsbereich der Stadt bestünden aus Fichte/Tanne und die Geländer im Zuständigkeitsbereich des Landes aus Bongossi.