Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die Formulierung in § 7 Abs. 2 überprüfen.


Herr Messing beantwortet Fragen zum Winterdienst.

 

Herr Brunn merkt zu § 7 Abs. 2 an, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden habe, dass die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgebe und dem Arbeitnehmer überlassen bleibe, wie er die Zeit nutze.

 

Herr Messing sagt Überprüfung zu.


Stimmabgabe: einstimmig