Herr Messing teilt mit, dass die Bürgermeisterin, Frau Maeßen und Frau Hicking (Grafikerin) zur heutigen Sitzung nicht kommen konnten und er deshalb heute den Entwurf des Seniorenratgebers vorstelle. Dieser werde der Niederschrift beigefügt mit der Bitte, evtl. Anregungen und Verbesserungen der Verwaltung mitzuteilen.

 

Herr Messing führt aus, dass die Kosten in Höhe von ca. 6.000,-- € für die Broschüre refinanziert werden müssen. Da im städt. Haushalt keine Mittel veranschlagt seien, müsse der Betrag über Sponsoren finanziert werden.

 

Herr Walbaum erkundigt sich, ob in der Liste der Ärzte auch aufgeführt werde, welche Praxen für Senioren, die in ihrer Bewegungsfreiheit oft eingeschränkt seien, zugänglich seien.

Herr Messing hält eine Vorselektion nicht für angebracht und für zu weitgehend.

 

Weiter führt Herr Walbaum aus, dass in der Broschüre Leistungen zur Pflegeversicherung aufgelistet werden, die der Gesetzgeber vorgebe. Er fragt nach, inwieweit bei Änderung der Gesetze oder Voraussetzungen eine Aktualisierung erfolge.

Herr Messing teilt mit, dass alle 2 – 3 Jahre eine Aktualisierung des Ratgebers vorgesehen sei. Im Übrigen werde versucht, die Angaben auf Grundinformationen zu beschränken, um die Aktualität zu wahren.

 

Frau Nattler regt an, die Überschrift „Sterbebegleitung“ um den Hinweis zu ergänzen, dass dieses Angebot auch für Angehörige gelte.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass wahrscheinlich die verbalen Erläuterungen noch zu weitgehend seien und eingeschränkt werden müssen. Er appelliere an die Ausschussmitglieder, den Entwurf durchzusehen und auf evtl. fehlende Informationen hinzuweisen.

 

Herr Schulze Thier bezeichnet den Seniorenratgeber als umfassend und vollständig. Er dankt Frau Maeßen für ihr Engagement. Man könne froh sein, eine solche Broschüre vorweisen zu können, sie werde den Senioren sicherlich ein gutes Hilfsmittel sein.

 

Herr Walbaums schließt sich dem an und fragt nach, ob die Sponsoren in der Broschüre erwähnt würden.

Das wird von Herrn Messing bestätigt. Damit der Seniorenratgeber nicht mit Werbung überfrachtet werde, würden die Anzeigen auf 6 beschränkt.

 

Herr Wilkens lobt die umfangreiche Vorarbeit zur Erstellung des vorliegenden Entwurfes des Seniorenratgebers. Er fragt nach, ob die aufgeführten Angebote alphabetisiert seien.

Das wird von Herrn Messing bejaht. Das gesamte in Billerbeck angebotene Spektrum werde abgedeckt. In den Bereichen, in denen in Billerbeck keine Angebote bestehen, seien die Angebote der Nachbargemeinden aufgeführt worden.

Herr Wilkens gibt zu bedenken, dass bei den jeweiligen Anbietern abgefragt werden müsse, ob sie mit der Aufnahme in den Seniorenratgeber einverstanden seien.

Herr Messing versichert, dass mit jedem einzelnen Anbieter Kontakt aufgenommen werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Walbaum teilt Herr Messing mit, dass der Seniorenratgeber seniorengerecht aufbereitet und auch im Internet veröffentlicht werde.

 

Herr Kortmann hält es für wichtig, in dem Seniorenratgeber einen Koordinator zu benennen, an den sich die Senioren bei Fragen wenden könnten. Es habe auch einmal eine Seniorenbeauftragte gegeben, er wisse nicht, was hieraus geworden sei.

Herr Messing verweist auf den Fachbereich Soziales, der für alle die Senioren betreffenden Fragen zuständig sei.

 

Frau Mönning stellt abschließend fest, dass es gut gewesen sei, dass Frau Maeßen die Erstellung eines Seniorenratgebers angeregt habe. Sie gehe jetzt davon aus, dass noch Ergänzungen von den Ausschussmitgliedern vorgetragen werden.