Beschluss:

Die 2. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) wird beschlossen (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt, intensive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und ein Hinweisschild mit Nutzungshinweisen in der Nähe der Wiesengräber aufzustellen.


Herr Wieling stellt fest, dass man im Sinne der Bürger gemeinsam zu einer guten Lösung gekommen sei.

 

Herr Fehmer weist darauf hin, dass es offenbar Kommunikationsprobleme gebe. Angehörige hätten deutlich gemacht, dass sie ein Wiesengrab unter anderer Prämisse gewählt hätten. Er habe den Eindruck, dass diese Angehörigen davon ausgingen, dass mit dem Niederlegen von Blumen auch wieder die Pflege des Wiesengrabes verbunden sei. Das sei aber nicht der Fall, vielmehr wolle man mit der Lockerung von der bisherigen Regelung den Wünschen einiger Angehörigen entsprechen. Eine Verpflichtung zur Pflege sei damit nicht verbunden.

 

Frau Dirks stellt klar, dass die Wiesengräber nach wie vor nicht von den Angehörigen gepflegt werden müssten. Es werde nur die Möglichkeit eingeräumt, Blumen niederzulegen und Kerzen aufzustellen.

 

Frau Mollenhauer berichtet, dass mehrere Bürger bezweifelten, dass die Blumen in der Vegetationsperiode vor einem Rasenschnitt sorgfältig abgeräumt und für die Angehörigen bereit gelegt würden. Nach ihrer Meinung sollte die Vorgehensweise zunächst beobachtet werden, ggf. könne die Satzung auch immer wieder geändert werden. Zurzeit entspreche es aber dem Wunsch des überwiegenden Teiles der Angehörigen von Wiesengräbern an bestimmten Tagen der Trauer Ausdruck verleihen zu können.


Stimmabgabe: einstimmig