Frau Lammers berichtet, dass im Jahr 2020 fünf Anträge für einen Zuschuss eingereicht wurden und damit nachweislich auch der volle Zuschuss für die Anschaffung von Mehrwegwindeln für weitere Kinder ausgezahlt werden konnte.

 

Frau Dr. Spallek fragt nach, ob eine Erstattung auch pauschal abgerechnet werden könne.

 

Frau Lammers antwortet, dass die Umsetzung für die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind per Nachweis sehr schnell und unproblematisch ausgeführt würde.