Herr Dübbelde weist darauf hin, dass im Rahmen der Verabschiedung des Bürokratieabbaugesetzes das kostenfreie Widerspruchsverfahren abgeschafft worden sei. Er habe gelesen, dass einige Behörden die Bürger in einem Zusatz zur Rechtsmittelbelehrung darauf aufmerksam machten, dass sie sich bei offenen Fragen und Unstimmigkeiten vor Erhebung einer Klage zunächst mit den jeweiligen Mitarbeitern in der Verwaltung in Verbindung setzen sollten. Er fragt nach, ob das in Billerbeck auch vorgesehen sei.

 

Herr Messing bestätigt, dass die Verwaltung diesen redaktionellen Hinweis ebenfalls aufnehmen werde.