Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Herr Schnitzler und Herr Frömmel von den Stadtwerken Lengerich sowie Herr Himmelmann, Bürgermeister aus Olfen begrüßt.

 

Herr Schnitzler stellt die Konzeption für die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft (ISG) vor (Anlage 1 zu dieser Niederschrift).

 

Anschließend beantwortet er Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Fehmer erkundigt sich nach einer möglichen Übernahme des Personals der RWE.

Herr Schnitzler führt aus, dass die ISG im Verwaltungsbereich schlank sein wolle. Im technischen Bereich gebe es dagegen wenig Spielraum, da z. B. ein Bereitschaftsdienst nicht mit nur einem Mitarbeiter sichergestellt werden könne. Mitarbeiter der RWE seien nicht nur willkommen, sondern sie würden mit ihrem know-how auch benötigt.

 

Herr Schlieker erkundigt sich, wo die gravierenden Unterschiede zur RWE bei einer Übernahme der  Gas-, Wasser- und Stromnetzen durch die ISG lägen.

Herr Schnitzler wirft ein, dass es keine großen Unterschiede gebe. Stromnetze seien am einfachsten und Gasnetze regelbar zu übernehmen. Beim Wasser müssten die Netze im Einzelnen betrachtet werden. Hier gebe es unterschiedliche Vorschriften.

 

Herr Pfeiffer fragt nach, wie die Kosten eines Schneechaos oder eines Sturmes, wie Kyrill auf die einzelnen Haushalte der beteiligten Kommunen verteilt würden.

 

Herr Schnitzler weist darauf hin, dass die Netze versichert seien. Die benötigte Arbeitskraft stelle kein Problem dar.

 

Herr Heuermann erkundigt sich, was mit den RWE-Mitarbeitern in den Bereichen Planung, Abrechnung, Ablesung geschehe. Diese Aufgaben könnten ja theoretisch auch von Lengerich übernommen werden.

 

Herr Schnitzler betont, dass Arbeitsplätze u. a. in den Service-Centern vor Ort entstehen werden. Kundenberater und die Verbrauchsabrechnung müssten vor Ort sein. Auch der technische Betrieb könne nicht von Lengerich aus sichergestellt werden. Im EDV-Bereich könnten dagegen Synergien genutzt werden. Er halte nichts von Riesenstrukturen und Riesenkonzernen, viel effektiver könne mit kleinen schlagkräftigen Strukturen, die Ergebnis verantwortlich seien gearbeitet werden.

 

Herr Fehmer will wissen, wofür der Anteil in Höhe von 50.000,-- €, den jede Kommune aufbringen müsse, verwandt werde.

Herr Schnitzler weist darauf hin, dass die ISG den juristischen Bereich abdecke, einen Wirtschaftsprüfer, technische Spezialisten, das strategische know-how stelle sowie die Projektkoordination und das Risiko übernehme.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pfeiffer zur Entflechtung, teilt Herr Schnitzler u. a. mit, dass man diesbezüglich unterschiedlich vorgehen könne. Die Konzessionsverträge in den 9 Kommunen hätten unterschiedliche Laufzeiten. Die Entflechtung werde sicherlich Jahre dauern. Nach seinen Erfahrungen könne man das aber kostengünstig hinbekommen. 

 

Herr Pfeiffer erkundigt sich, nach welchen Kriterien die Mitarbeiter ausgewählt würden, die von der RWE übernommen werden.

Er habe keinen Einfluss darauf, welcher Mitarbeiter wie ausgewählt werde, so Herr Schnitzler. Diese Entscheidung liege allein bei der RWE.

 

Herr Schlieker spricht die geplante Firmenphilosophie an. Die Gesellschaft solle 100% kommunal sein und darauf aus sein, Gewinne zu maximieren. Er fragt nach, ob dieses in den Verträgen klar formuliert werde.

 

Dass mehr kommunale Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sein dürften, sollte verbindlich geregelt werden, so Herr Schnitzler. Die Gewinnmaximierung stehe bei der kommunalen Gesellschaft nicht im Vordergrund.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker, ob sich für Betreiber von Biogas- und Solaranlagen Änderungen ergeben, teilt Herr Schnitzler mit, dass die ISG gesetzlich zur Aufnahme von regenerativ erzeugtem Strom verpflichtet sei.

 

Herr Fehmer führt an, dass in den 9 Kommunen die Konzessionsverträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen und in Billerbeck z. B. der Gaskonzessionsvertrag noch bis 2018 laufe. Er wirft die Frage auf, warum es so wichtig sei, jetzt relativ zeitnah eine Entscheidung über die Gründung der Gesellschaft herbeizuführen.

 

Herr Schnitzler erläutert, dass die Städte und Gemeinden nach § 46 EnWG verpflichtet seien, zwei Jahre vorher das Auslaufen des Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Bevor der Vertrag auslaufe, müsse eine Gesellschaft vorhanden sein, damit über die Konzession verhandelt werden könne. Im Übrigen handele es sich bei der ISG um eine Solidargemeinschaft, in der von Anfang an möglichst alle 9 Kommunen vertreten sein sollten.

 

Herr Fehmer bezieht sich auf die Aussage des Herrn Schnitzler, dass aber jederzeit eine Ausstiegsmöglichkeit gegeben sei.

Das wird von Herrn Schnitzler nochmals bestätigt. Mit der Übernahme der ersten Netze habe man aber bereits eine Grundlage. Wenn man aber nicht wisse, ob z. B. 2013 eine Gemeinde hinzu komme oder nicht, sei die Entscheidung heute viel schwieriger.

 

 

 

Anschließend stellt Herr Himmelmann zunächst heraus, dass die Gründung der Infrastrukturgesellschaft nicht mit der anfänglichen Geschwindigkeit weiter betrieben werden könne. Allen Kommunen solle die Möglichkeit einer weiteren Beratungsrunde eingeräumt werden, bevor dann bis zum 15. Februar 2008 eine endgültige Entscheidung getroffen werden soll.

 

Herr Pfeiffer wirft ein, dass lt. Beschluss zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und Marktanalyse vorgelegt werden sollte. Jetzt trete die Verwaltung bereits mit einem Partner auf. So weit sei man noch gar nicht gewesen.

 

Herr Himmelmann erklärt, dass der Termin 31.12.2007 dadurch entstanden sei, dass das Anzeigeverfahren durchgeführt werden müsse, bevor der Konzessionsvertrag gekündigt werden könne. Die ersten 5 Kommunen, deren Verträge auslaufen, hätten dies im Bundesgeneralanzeiger getan. Die Bewerbungsfrist sollte bis zum 31.12.2007 laufen. Das hätte bedeutet, dass die ISG, die sich um die Konzessionen bewerbe, bis zu diesem Zeitpunkt gegründet sein müsste, um eine Bewerbung abgeben zu können. Daraufhin sei nach juristischen Möglichkeiten zur Verschiebung dieses Termins gesucht worden. Diese bestehe darin, die Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2008 zu verlängern, so dass der Ratsbeschluss bis zum 15. Februar 2008 gefasst werden müsste, weil die Gesellschaft auch noch eingetragen werden müsse. Zudem habe er die  Erfahrung gemacht, dass Aussagen von Gutachtern nur schwer zu bekommen seien, bei den vorliegenden Zahlen handele es sich nur um Schätzungen. Die RWE verschweige wichtige Informationen und hindere die Arbeitsgruppe daran, Daten zu erfassen. Deshalb dauere die Ermittlung der Werte so lange. Außerdem gehe die RWE vom Sachwert aus, während die Arbeitsgruppe vom Ertragswert ausgehe. Hierüber werde man sich mit der RWE ggf. vor Gericht streiten müssen.

Herr Himmelmann macht deutlich, dass kein großer Konzern daran interessiert sei, dass wichtige Entscheidungen in der Region getroffen werden. Genau das solle aber mit der ISG erreicht werden. Zudem sollen Arbeitslätze geschaffen werden. Sitz der Gesellschaft werde ebenfalls in der Region sein.

 

Herr Becks erkundigt sich, ob seitens der Stadtwerke Coesfeld oder Dülmen kein Interesse bestehe.

 

Mit den Stadtwerken Dülmen sei nicht gesprochen worden und sie seien auch nicht auf die Arbeitsgruppe zugekommen, so Herr Himmelmann. Die Stadtwerke Coesfeld hätten Interesse bekundet, es gebe aber Gründe, warum eine Zusammenarbeit nicht sinnvoll sei, über die könne er in nichtöffentlicher Sitzung berichten. Die Stadtwerke Coesfeld seien aber kein Verbundunternehmen.

 

Herr Schlieker verweist auf das nahe Ruhrgebiet und fragt nach dem Grund, warum die Kommunen im Kreis Coesfeld plötzlich ein „Wir-Gefühl“ entwickeln und sich zusammenschließen wollen.

 

Herr Himmelmann entgegnet, dass die Strukturen im Ruhrgebiet völlig anders seien als im Münsterland. Hier werde anders wirtschaftlich und ideologisch gedacht.

Als nächstes sei vorgesehen, ein renommiertes Büro mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu beauftragen, das der Kommunalaufsicht und dem Städte- und Gemeindebund vorgelegt werde. Wenn deren Stellungnahme vorlägen, könne ruhigen Gewissens eine Empfehlung ausgesprochen werden. Dabei sei es wichtig, dass alle Kommunen zusammenhalten, ansonsten habe man gegenüber den großen Konzernen keine Chance.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass für die Ratsmitglieder wichtig sei, ob sich die ISG rechne und wie hoch der Gewinn sein wird.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung könne nur aufgestellt werden, wenn genaue Informationen über das Netz vorliegen, so Herr Himmelmann. Diese lägen für 5 Gemeinden auch vor und diese kämen alle zu dem Ergebnis, dass sich eine Übernahme sehr gut rechne. Für die Gemeinden, für die die RWE keine Daten herausgebe und die Recherchen behindere, könnten auf dieser Grundlage keine Berechnungen angestellt werden.

 

Zur weiteren Vorgehensweise befragt, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die heutigen Informationen zur Kenntnis genommen werden sollen. Ein abschließender Beschluss solle in einer Ratssitzung bis zum 15. Februar 2008, nach Vorberatung im HFA erfolgen. Frau Dirks sagt zu, alle Unterlagen zeitnah vorzulegen.