Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Bericht über die finanzielle Lage gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Lammers erläutert, welche coronabedingte Schäden hätte. Diese belaufen sich fürs Jahr 2020 auf über 2,4 Mio. Euro. Auch die Personalaufwendungen wären aufgrund der Pandemie gestiegen. Um die genauen Werte zu ermitteln, hätte der Fachbereich Finanzen seit März 2020 neben Buchungstexten im Buchungsprogramm auch separate Listen geführt. Trotz allem wirkten sich diese coronabedingten Mehraufwendungen aber nicht auf den städtischen Haushalt im Ergebnis 2020 aus. Denn die im Dezember 2020 vom Land erstattete Gewerbesteuerausgleichszahlung von rd. 3,1 Mio. muss verrechnet werden mit den Mehraufwendungen. Saldiert ergibt sich damit ein Überschuss. Allerdings steigt in 2021 und 2022 die Kreis- bzw. Jugendamtsumlage aufgrund der Gewerbesteuerausgleichszahlung und führt zu Mehraufwendungen im Jahr der Zahlung. Alles sei weiterhin abhängig von dem Verlauf der Pandemie, auch weltweit. Sie sei trotz allem vorsichtig optimistisch.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Wird einstimmig zur Kenntnis genommen.