Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Zuständigkeitsverordnung der Stadt Billerbeck wird wie folgt angepasst:

 

>Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister wird die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben bis zu einem Auftragswert in Höhe von 25.000, -- € und bei Beschränkten und Öffentlichen Ausschreibungen in unbegrenzter Höhe übertragen.

 

>Auftragsvergaben über 25.000, -- € sind den zuständigen Ausschüssen oder dem Rat der Stadt Billerbeck mitzuteilen.

 

>Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über Vergabe von Freihändigen

Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben über einen Betrag von 25.000 € soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind bzw. entsprechende Haushaltsmittel eingestellt wurden.

 

>Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss entscheidet über Vergabe von Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben in seinem Zuständigkeitsbereich über einen Betrag von 25.000 € soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind bzw. entsprechende Haushaltsmittel eingestellt wurden.

 

>Der Umweltausschuss entscheidet über die Vergabe von freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben in seinem Zuständigkeitsbereich über einen Betrag von 25.000 € soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind bzw. entsprechende Haushaltsmittel eingestellt wurden.

 

>Der Schul- und Sportausschuss entscheidet über die Vergabe von freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben in seinem Zuständigkeitsbereich über einen Betrag von 25.000 € soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind bzw. entsprechende Haushaltsmittel eingestellt wurden.

 

>Der Ausschuss für Generation und Kultur entscheidet über die Vergabe von Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben in seinem Zuständigkeitsbereich über einen Betrag von 25.000 € soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind bzw. entsprechende Haushaltsmittel eingestellt wurden.

 

>Der Bezirksausschuss entscheidet über die Vergabe von Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben in seinem Zuständigkeitsbereich über einen Betrag von 25.000 € soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind bzw. entsprechende Haushaltsmittel eingestellt wurden.

 


Herr Holthausen führt in die Thematik ein. Frau Hanses erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation das Vergabeverfahren im Fachbereich Planen und Bauen. Herr Hein beantwortet aufgeworfene, rechtliche und verfahrenstechnische Fragen.

 

Herr Wieland lobt die Ausführung. Wichtig wäre ihm ein Überblick der Gesamtausgaben und eine Aufstellung über regionale Bewerbende.

 

Herr Lennertz merkt an, dass der Rat keinen einzelnen Einfluss auf Vergaben hätte.

Er möchte die Zuständigkeit zur Entscheidung der Bürgermeisterin bei 15.000 Euro bestehen lassen wollen.

 

Herr Tauber lobt Herrn Holthausen für den Vorschlag der Verwaltungsvereinfachung. Summen nach Ausschreibungen und die Verhandlungsvergabe der Bürgermeisterin solle auch bei 15.000 Euro bleiben.

 

Frau Hüwe begrüßt die Vereinfachung in der Bürokratie. Sie würde für die Erhöhung der Verhandlungsvergaben für die Bürgermeisterin stimmen, aber da es nicht mehrheitsfähig sein würde, wäre sie auch mit 15.000 Euro einverstanden.

 

Frau Dirks teilt mit, dass sie mit der Begrenzung leben könne.

 

Frau Dirks schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend der Beratungen anzupassen. Demnach werden die vorgeschlagenen Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben auf 15.000 € beschränkt. Außerdem wird der beigefügten Mitteilungsvorlage eine Spalte hinzugefügt, welche örtliche Unternehmer auflistet. Abschließend gibt Frau Dirks an, dass es sich bei diesem TOP um einen Vorratsbeschluss handelt. In einem weiteren Schritt ist dann über den Zuschnitt von Ausschüssen zu beraten und im Anschluss wäre die überarbeitete Zuständigkeitsverordnung als Satzung zu beschließen.

 


Stimmabgabe: einstimmig