Beschlussvorschlag für den Rat:

Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Herr Messing erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Herr Wieland erkundigt sich, ob auch Gewerbeschauen im Gewerbegebiet stattfinden könnten.

 

Herr Messing antwortet, dass das nach dem Gesetz ausgeschlossen sei. Sonderöffnungen seien möglich, diese müssen separat beantragt werden.

 

Herr Tauber lobt die Klarheit und Rechtssicherheit für die Gewerbetreibenden in Billerbeck. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären dadurch geschützt.

 

Herr Lennertz merkt an, dass ihre Forderung, die Werbegemeinschaft einzubinden, erfolgt wäre.

 

Frau Hüwe freut sich, wenn die Traditionsveranstaltung ab dem nächsten Jahr wieder stattfinden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig