Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Windeignungsbereich Osthellermark“ vorzubereiten.

 


Frau Besecke teilt mit, dass im Bezirksausschuss die Frage gestellt wurde, inwieweit die Anwohnenden eingebunden würden. Sie erläutert, dass es heute erstmal um die Beratung des grundsätzlichen Vorgehens ginge. Vor einer Information der Bürger, müsse zunächst der Rat darüber beraten. Die Mindestabstände durch die Vorgaben des Landes in der Innen- und Außenbereichsatzung werden voraussichtlich 1000 m betragen, diese würden allerdings nicht für Windkraftanlagen in bestehenden Konzentrationszonen gelten. Der Verwaltung wäre die Höhe der Anlage aus städtebaulicher Sicht wichtig.

 

Herr Wieland hätte sich gewünscht, erst die Anwohner zu informieren.

 

Frau Besecke erwidert, dass es eine falsche Herangehensweise sei, die Information erst an die Anwohnenden und dann an die politischen Gremien zu geben. Wenn die Verwaltung das Verfahren nicht eröffne, würde sich der Investor auch nicht an die Richtlinien gebunden sein. Es sollte ganz offen damit umgegangen werden, daher wird in öffentlicher Sitzung darüber beraten.


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

CDU Fraktion

5

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

3

 

 

SPD Fraktion

2

 

 

FDP Fraktion

 

1