Beschlussvorschlag für den Rat:

2.) Sollte die Ausweisung einer Fahrradstraße im Widerspruch zur Förderzusage stehen, wird die Verwaltung beauftragt mit der Förderstelle abzustimmen, ob die zugesagten Mittel für den Ausbau weiterer Wirtschaftswege zur Verfügung stehen. Sollten die zur Diskussion stehenden Fördermittel auch für den Ausbau der weiteren Wirtschaftswege zur Verfügung stehen, sind diese neben dem Anliegeranteil und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu verwenden und es ist nach Prioritätenliste vorzugehen.

 

3.) Punkt 2.) ist ebenfalls einschlägig, wenn die Anliegeranteile für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) trotz Ausweisung als Fahrradstraße nicht erbracht werden.

 

4.) Der Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) wird, sofern Punkt 2.) oder 3.) einschlägig sind, in der Priorität hintenangestellt. Eine mögliche Sanierung kann nach Abarbeitung der Prioritätenliste erneut beraten werden.

 

5.) Werden die Anliegeranteile auch bei weiteren Wirtschaftswegen der Prioritätenliste nicht zur Verfügung gestellt, werden auch diese Wege hintenangestellt und es wird weiter nach Liste verfahren.

 


Herr Holthausen informiert darüber, dass im Bezirksausschuss darüber vorberaten wurde und die Entscheidung in den Rat geht.

 

Herr Schulze Temming befürwortet das vorgeschlagene Vorgehen und hofft, dass die Anlieger der nun zum Ausbau anstehender Wege ihren Anteil erbringen.


Stimmabgabe: einstimmig