Beschlussvorschlag für den Rat:

Für das vorgestellte Vorhaben wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Veränderungssperre zugelassen.

 


Frau Besecke teilt mit, dass für das ursprüngliche Bauvorhaben im Juli 2020 kein Einvernehmen erteilt worden sei und die Verhinderungssperre erlassen wurde. Das Vorhaben sei mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt. Sie bittet, die Nachverdichtung zuzulassen.


Stimmabgabe: einstimmig