Herr Holthausen teilt mit, dass das Warnsignal des Zuges weiterhin erfolge. Aus einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 2011 ginge hervor, dass nach Einbau der Umlaufsperre auf das Warnsignal verzichtet werden könne.

Entsprechende Anfragen der Bürgerschaft wurden an die zuständige Bahnbehörde weitergeleitet. Im Ergebnis dient das Warnsignal der Sicherheit und auf dieses wird nicht verzichtet.

 

Ergänzend wurden Gespräche mit der Deutschen Bahn (DB Netze) geführt, weil die Umlaufsperre nicht barrierefrei passierbar ist. Auf diesen Missstand wird verwaltungsseitig erneut hingewiesen.

 

Herr Brall informiert darüber, dass ihm ein Bürger mit einem Liegefahrrad das Überqueren der Bahngleise demonstriert hätte. Durch eine leichte Änderung der Umlaufsperre wäre es aus seiner Sicht behoben.

 

Herr Holthausen gibt an, dass die DB Netzte verwaltungsseitig auf die Missstände hingewiesen wurde, die Verwaltung jedoch selbst keine Zuständigkeit besitze.