Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Die anliegende 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt

Billerbeck vom 15. Dezember 2016 wird beschlossen

 

  1. Die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung des

Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15. Dezember 2016 wird beschlossen.

 


Herr Hein erläutert, dass in den vorliegenden Satzungen materialrechtlich und inhaltlich keine Änderungen vorgenommen seien. Es wurden lediglich die Änderungen aus dem LWG und der Selbstüberwachungsverordnung berücksichtigt, wonach sich die Bezüge auf die geänderten landesrechtlichen Vorgaben geändert haben.  Auch im Interesse der Grundstückseigentümer soll damit die Rechtssicherheit der Satzungen erhalten bleiben.

 

Herr Walbaum fragt nach, ob die Änderung auch dahingehend geändert wären, dass private Abwasserleitungen, die in Wasserschutzgebieten liegen und häusliches Abwasser führen, keine fristgebundene Prüfungspflicht mehr bestehen würde. Das sieht er als Rückschritt für den Umweltschutz.

 

Frau Hüwe und Herr Flüchter sehen es genauso.

 

Herr Hein antwortet, dass die Änderungen anhand des Koalitionsvertrages umgesetzt wurden und damit Regelungen abgeschafft wurden, die schon im § 45 LBO galten und somit über 30 Jahre alt waren und durchaus sinnvoll waren.


Stimmabgabe: einstimmig