Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 23769,60 € bei der Schmutzwassergebühr und 5.525,173 € bei der Niederschlagswassergebühr, somit insgesamt 29.294,77 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2022/2023 eingestellt.

 


Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig