Herr Heuermann erinnert an seine Anfrage, ob künftig in Stellenausschreibungen der Verwaltung aufgenommen werden könne, dass bei gleicher Eignung oder Qualifikation Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt eingestellt werden.

 

Herr Messing berichtet, dass diese Fragestellung in der letzten Hauptamtsleitertagung  diskutiert worden sei. Keiner der anderen Hauptamtsleiter sehe sich wegen rechtlicher Bedenken in der Lage, diesen Passus aufzunehmen. Aus diesem Grunde werde der Zusatz nicht aufgenommen. Herr Messing weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit bei gleicher Eignung möglichst Feuerwehrangehörige eingestellt worden seien. Das werde auch künftig so gehandhabt.