Herr Messing erläutert, dass es Änderungsvorschläge in der Hauptsatzung gegeben hätte. Er bittet die Ratsmitglieder die Änderungsvorschläge der Reihe nach mit ihm durchzugehen und Anmerkungen mitzuteilen.

 

 

§  4         Gleichstellung von Frau und Mann

 

Abs. 2

Herr Tauber macht auf den Zusatz in Satz 1 aufmerksam: Es soll die Ergänzung „…Belange von Frauen und Männern…“ vorgenommen werden.

 

Herr Messing teilt dazu mit, dass die Änderung in die Gendersprache noch umgesetzt werde.

 

 

§  7         Bezeichnung des Rates und der Ratsmitglieder

 

Herr Tauber regt an, die Bezeichnung „Ratsmitglied“ in „dem Stadtrat angehörenden Personen“ zu ändern. Zudem kam der Vorschlag auf, eine Änderung in „Ratsfrau/Ratsherr“ vorzunehmen.

 

Frau Dirks sagt Überprüfung zu.

 

 

§  8         Dringlichkeitsentscheidungen

 

Der Passus wurde gestrichen. Herr Wieland bittet um weitere Informationen und fragt nach den Dringlichkeitsentscheidungen, die nicht der Vergabepflicht unterliegen.

 

Frau Dirks antwortet, dass dieses für alle Dringlichkeitsentscheidungen gelte.

 

 

§  9         Ausschüsse

 

Abs. 4

Die Bezeichnung des Umweltausschusses hat sich geändert, so dass §  9 Abs. 4 wie folgt angepasst werden muss: „...§ 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz der Umweltausschuss bestimmt.“

 

 

§  9         Ausschüsse

 

Abs. 6

Herr Tauber möchte das Wort unverzüglich eingefügt haben. „…Die Vorsitzenden der Ausschüsse können von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unverzüglich Auskunft…“

 

Herr Messing sagt Überprüfung zu.

 

 

§ 10       Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz

 

Abs. 1 und 2

Herr Lennertz schlägt vor, die Anzahl der Fraktionssitzungen von 20 auf 25 zu erhöhen.

 

Herr Messing antwortet, dass es in der Rechtsverordnung nachgeschaut und geprüft würde.

 

Frau Dirks ergänzt, dass die Verwaltung sich an die Verordnungen des Ministeriums und des Städte- und Gemeindebundes halten müsse.

 

 

§ 11       Zuwendungen an Fraktionen

 

Abs. 1

Herr Lennertz schlägt eine Erhöhung des Sockelbetrages unter a) von monatlich 50,00 € auf 70,00 € und den Zusatzbetrag unter b) von monatlich 10,00 € auf 20,00 € vor. Zusätzlich soll die Familie-Partei die pauschale Zuwendung erhalten.

 

Weiterhin erkundigt sich Herr Lennertz nach der digitalen Ausstattung der Ratsmitglieder und fragt nach, ob die Erstattung des Zuschusses für die digitale Ratsarbeit in die Hauptsatzung miteinfließen könne.

 

Herr Tauber schlägt vor, bei Aufnahme der Erstattung des Zuschusses in die Satzung, dass sich der Rat am Anfang jeder Legislaturperiode neu über die Beträge verständigen solle.

 

Herr Messing antwortet, dass es bisher 250,00 € pro Legislaturperiode seien. Diese Vereinbarung würde nicht in die Hauptsatzung aufgenommen.

 

Frau Dirks fügt hinzu, dass zum Thema „Zuschuss zur digitalen Ratsarbeit“ zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden solle.

 

 

§ 13       Bürgermeisterin/Bürgermeister

 

Abs. 1

Herr Tauber schlägt die Aufnahme einer Erläuterung zum unbestimmten Rechtsbegriff “Geschäft der laufenden Verwaltung” mit in § 13 aufzunehmen.

 

Herr Messing antwortet, dass die Wortwahl nicht typisch für eine Hauptsatzung wäre.

 

Frau Dirks sagt die Überprüfung zu.

 

 

§ 17       Öffentliche Bekanntmachungen

 

Abs. 2

Herr Lennertz schlägt eine Änderung des Textes wie folgt vor: “Die Amtsblätter sollen im Internet auf der offiziellen Web-Seite…“.

 

Der Ausschuss wird nochmal in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung über die vorgeschlagenen Änderungen beraten. Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses einverstanden.