Herr Messing erläutert, dass es Änderungsvorschläge in der Geschäftsordnung gegeben hätte. Er bittet die Ratsmitglieder die Änderungsvorschläge der Reihe nach mit ihm durchzugehen und Anmerkungen mitzuteilen.

 

 

§ 1          Einberufung der Ratssitzung

 

Abs. 2

Es wird folgende Änderung des Satzes 2 vorgeschlagen: „Ergänzend wird zeitlich auf elektronischem Wege über die Einladung informiert.“.

 

 

§ 1          Einberufung der Ratssitzung

 

Abs. 3

Herr Lennertz schlägt, aus Gründen der Transparenz, die Auflistung der gestellten Fraktionsanträge mit einzubeziehen, vor.

 

Herr Geuking ergänzt um die Auflistung der Bürgeranregungen.

 

Herr Tauber regt an, die noch offenen gestellten Anfragen der Fraktionen, bis zur Ladefrist, aufgelistet den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren erwartet Herr Tauber, dass in den Einladungen die Ergebnisse der abweichenden Beschlüsse dokumentiert werden.

 

Dieses lehnt Herr Messing ab und teilt mit, dass aufgrund der zeitlichen Reihenfolge die Ergebnisse der vorangegangenen vorberatenden Beschlüsse nicht immer vorliegen.

Es werden aber die Ergebnisse aufgenommen, die vorliegen.

 

 

§ 1          Einberufung der Ratssitzung

 

Abs. 4

Herr Tauber möchte eine Erhöhung der Qualität der Sitzungsvorlagen erreichen. Die Übersicht solle verbessert werden, Gesetzestexte eingefügt und der strukturelle und inhaltliche Aufbau überdacht werden. Zudem sollen die geplanten Zeitschienen für Projekte aufgeführt werden, aufgeteilt nach Fachbereichen.

 

Frau Dirks antwortet, dass sie alleine bestimme, wie die Vorlagen aussehen. Der Schreibstil der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei individuell.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und innerhalb der Verwaltung besprochen.

 

 

§ 17       Fragerecht der Ratsmitglieder

 

Abs. 2

 

Es ergaben sich Rückfragen bezüglich der Anzahl der mündlichen Anfragen.

Hier wurde sich letztendlich geeinigt die Reglementierung von „bis zu zwei“ wieder zu streichen und die bisherige Formulierung beizubehalten.

 

 

§ 19       Wahlen

 

Abs. 2

Herr Tauber schlägt vor, das Recht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auf Antragstellung der geheimen Wahl zu streichen. Seines Erachtens sei dieses rechtlich in Ordnung. Herr Messing sagt zu, es in der Mustergeschäftsordnung nachzuschauen und zu prüfen.

 

 

§ 24       Niederschrift

 

Herr Tauber erkundigt sich, wie der Versand der Niederschriften an die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger geregelt sei, die als Vertreter an einer Ausschusssitzung teilnehmen.

 

Herr Messing sagt Klärung zu.

 

 

§ 24       Niederschrift

 

Abs. 5

Herr Tauber fragt nach, ob die Tonmitschnitte auch dem Vorsitzenden des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Messing sagt dies zu. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Vorsitzende/der Vorsitzende den Mitschnitt im Rathaus anhöre.

 

Frau Dirks sei es wichtig, dass es vor der Unterzeichnung der Niederschrift geschehe.

 

Herr Lennertz signalisiert seine Zustimmung zu diesem Verfahren.

 

Herr Jakobi möchte das Wort “Tonmitschnitt” durch digitale Aufzeichnung ersetzt wissen.

 

Herr Tauber erkundigt sich über die Möglichkeiten der Niederschriftenänderung bei Unstimmigkeiten aus Sicht der Fraktionen nach der Unterzeichnung.

 

Frau Dirks antwortet, dass es in NRW eine gesetzliche Klarheit gebe. Die Niederschrift wird von der Protokollantin/dem Protokollanten und dem Vorsitz unterschrieben. Nach Unterzeichnung ist keine Änderung möglich. Die Niederschrift kann lediglich gerügt werden.

 

Frau Hüwe merkt an, dass in anderen Gemeinden das Protokoll nochmal abgestimmt wird.

 

Frau Dirks verweist auf die Regelungen in NRW.

 

 

§ 27       Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse

 

Abs. 10

Herr Tauber schlägt vor, für den nun freiwerdenden Absatz die Sitzungsdauerbegrenzung von drei Stunden aufzunehmen.

 

Frau Dirks antwortet, dass es eine freiwillige Vereinbarung sei und es so belassen werden solle.

 

 

§ 30       Datenschutz

 

Herr Tauber bittet das Thema Datenschutz, zur Unterstützung der Fraktionen, erneut in einer Haupt- und Finanzausschusssitzung oder im Rat darzustellen.

 

Frau Dirks sagt dies zu.

 

 

Der Ausschuss wird nochmal in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung über die vorgeschlagenen Änderungen beraten. Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses einverstanden.