Beschluss:

Die anliegenden Satzungen:

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich Bernhardstraße gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA;    

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA

werden beschlossen.

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig