Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Frau Schlieker macht deutlich, dass sie gegen industrielle Massentierhaltung sei, andererseits aber die Landwirte in ihren Entscheidungsmöglichkeiten nicht einschränken wolle. Im Hinblick auf den Landschafts- und Immissionsschutz sowie das Landschaftsbild sei es schwierig, über die Errichtung von Hähnchenmastställen zu entscheiden. Für sie stelle sich die Frage, ob überhaupt Stall für Stall einzeln abgehandelt werden könne oder ob nicht grundsätzliche Überlegungen zur Ausweisung von Vorranggebieten, ähnlich wie bei den Windkraftanlagen, angestellt werden müssten, auch um die Gleichberechtigung zu wahren.

 

Frau Besecke verweist hierzu auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlagen. Sie habe ausgeführt, dass die Ausweisung von Vorranggebieten schwierig sei, u. a. weil Windkraftanlagen einen anderen Wirkungsgrad als Stallanlagen haben. Außerdem werde gerade durch eine Ausweisung von Vorranggebieten eine Ungleichbehandlung herbeigeführt.

 

Frau Schlieker weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung das Einvernehmen zu einem beantragten Stall versagt worden sei und erkundigt sich nach dem Sachstand.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Antrag noch bei der Bezirksregierung liege und sie noch nichts Näheres erfahren habe.

 

Herr Ueding fragt nach, warum zur Erschließung des geplanten Stalles nicht der durch den Wald führende Weg genutzt werden könne.

Die untere Landschaftsbehörde gehe davon aus, dass dieser Weg, wenn er genutzt würde, befestigt werden müsse und die Kronen und die Bäume beschädigt würden, so Frau Besecke.

 

Herr Tauber stellt den Antrag, zu den Tagesordnungspunkten 3. – 5. heute keinen Beschlussvorschlag zu fassen und zunächst grundsätzliche Überlegungen zur Überplanung des Stadtgebietes zwecks Ausweisung von Vorranggebieten anzustellen.  Für Billerbeck als Erholungsort mit einem stark ausgeprägten touristischen Charakter bedeuteten die geplanten gewerblichen Tierhaltungsanlagen erhebliche Einschnitte. Ggf. müsse sich die Bezirksregierung zur Verträglichkeit äußern und das Wohl der Allgemeinheit gegen das Wohl Einzelner abwägen.

 

Herr Dübbelde spricht sich für eine heutige Beschlussfassung aus und fragt nach, wie die grundsätzlichen Überlegungen aussehen sollten. Verwaltungsseitig sei dargelegt worden, dass eine Überplanung des gesamten Stadtgebietes schwierig sei.

 

Frau Schlieker pflichtet Herrn Tauber bei. Bei den Hähnchenmastställen handele es sich um eine Entwicklung, die für Billerbeck und das Umland stark prägend sei. Außerdem kämen sicherlich noch mehr Ställe mit größeren Ausmaßen hinzu. Einerseits werde ausgeführt, dass die Ställe im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden und auf der anderen Seite werde darauf hingewiesen, dass der Stall in einer Senke errichtet werde und deshalb verträglich sei. Evtl. müsse auch Ausschuss übergreifend beraten werden, was für Billerbeck gewollt sei.

 

Die Belange des Fremdenverkehrs sollte man sicher nicht außer acht lassen, so Herr Faltmann, die Landwirte dürften aber in ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht eingeschränkt werden. Die Möglichkeiten zur Existenzsicherung müssten ihnen gewährt werden. Deshalb sollte dem Antrag auf Errichtung des Stalles zugestimmt werden.

 

Zur Klarstellung führt Herr Mollenhauer aus, dass vom Grundsatz her zwei Möglichkeiten bestünden. Entweder werde einzeln über jeden beantragten Hähnchenmaststall diskutiert, wobei städtebauliche Gründe gegen die Errichtung eines Stalles an einem geplanten Standort sprechen können oder die Intensivtierhaltungsbetriebe würden planerisch gesteuert, indem Konzentrationsgebiete mit einer Ausschlusswirkung ausgewiesen werden. Hierbei bestehe allerdings das Risiko, dass Investoren auf den Plan gerufen werden. Diese Thematik sei mit der Bezirksregierung und dem Kreis Coesfeld intensiv diskutiert worden, mit dem Ergebnis, dass sich die Problematik nicht so einfach wie bei den Windenergieanlagen regeln lasse. Auf jeden Fall werde das nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.

 

Herr Tauber betont, dass er keinen Landwirt in seinen unternehmerischen Tätigkeiten einschränken wolle. Im Hinblick auf den Charakter Billerbecks müsse das Allgemeinwohl gegen das Wohl Einzelner abgewogen werden. Im Übrigen erinnere er an seinen Antrag.

 

Herr Wiesmann stellt den Antrag des Herrn Tauber, die Tagesordnungspunkte 3. – 5. zu vertagen und die Verwaltung mit der Überplanung des Stadtgebietes zu beauftragen, um zu erfahren, wo Ställe möglich sind oder wo nicht, zur Abstimmung.

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Tauber bittet die Verwaltung, die Befangenheitsfrage zu überprüfen, da hier über alle drei beantragte Anlagen diskutiert worden sei.

Eine Befangenheit wird nicht festgestellt, da nur von Herrn Tauber die drei Anlagen zur Sprache gebracht wurden.

 

Herr Wiesmann stellt dann den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen