Sitzung: 29.06.2021 Rat der Stadt
Beschluss:
1. Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Bilanz zum 31. Dezember 2020 wird mit einer Bilanzsumme von 105.916.728,66 € festgestellt.
2. Die von
der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2020
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.617.782,04 € wird festgestellt.
3. Die von
der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2020
mit einem Endbestand in Höhe von 13.451.911,98 € wird festgestellt.
4. Der von
der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der
Sitzungsvorlage beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2020 wird festgestellt.
5. Der von
der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der
Sitzungsvorlage beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2020 wird festgestellt.
7. Der Rat
beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der
festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von
3.617.782,04 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Stimmabgabe: einstimmig
Frau Dirks übergibt den Sitzungsvorsitz an ihren Stellvertreter Herrn
Kösters. Herr Kösters lässt über den Punkt 6 des Beschlussvorschlages des
Rechnungsprüfungsausschusses abstimmen.
Beschluss:
6. Auf der Grundlage des
von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilten und der
Sitzungsvorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes (Testat)
wird der Bürgermeisterin Entlastung erteilt (§ 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW).
Da Frau Dirks zu Punkt 6 des Beschlussvorschlages des Rechnungsprüfungsausschusses (Entlastungserteilung) befangen ist, lässt sie zusammen über die Punkte 1. – 5. und Punkt 7 abstimmen.
Stimmabgabe: einstimmig