Sitzung: 29.06.2021 Rat der Stadt
Beschluss:
Die Stadt Billerbeck ist gem. § 116 a GO NRW
von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines
Gesamtlageberichtes für das Jahr 2020 befreit.
Beschluss
für den Rat:
Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis
genommen.
Der Rat folgt dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig