Beschluss:

Die Stadt Billerbeck ist gem. § 116 a GO NRW von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Jahr 2020 befreit.

 

Beschluss für den Rat:

Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Rat folgt dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig